Immer mehr Personen begeben sich für medizinische Behandlungen ins Ausland. Dies betrifft beispielsweise Eingriffe am Auge, kosmetische Operationen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Solche Gesundheitsreisen führen die Patienten nicht nur in andere Mitglied-, sondern auch Drittstaaten. Gleichermaßen erfolgen derartige Eingriffe in Deutschland bei Patienten mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland. Der Dozent befasst sich mit Fragen der internationalen sowie örtlichen Zuständigkeit und der Ermittlung des einschlägigen Vertrags- bzw. Deliktsstatuts.
Einbezogen werden überdies die isolierte ärztliche Behandlung nach einem Unfall im Ausland sowie die Prozessführung etwa im Wege der Direktklage gegen ausländische Haftpflichtversicherer.
Auf jeden Fall wie gewohnt: kompakt, verständlich, kurzweilig, unverwechselbar!