Das Datenschutzrecht bewegt sich dynamisch mit rasanter Geschwindigkeit: Nahezu im Quartalstakt konkretisieren EuGH und BGH den Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und parallel gewinnen die Aufsichtsbehörden mit ihrer Prüfungs- und Beanstandungspraxis an Kontur. Das Seminar ordnet diese Entwicklung anhand aktueller Rechtsprechung insbesondere des EuGH und des BGH ein und erörtert die offenen Fragen zu Darlegung und Bemessung des immateriellen Schadens, zu typischen Konfliktlagen zwischen Betroffenen und Verantwortlichen sowie zu den derzeitigen Durchsetzungsschwerpunkten der Behörden. Ziel ist ein klarer anwaltlicher Blick auf eine Rechtslage, die sich fortlaufend konsolidiert – mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Vertretung auf Betroffenen- wie auf Verantwortlichenseite und für die Begleitung im behördlichen Verfahren.
- Aktuelle datenschutzrechtliche Rechtsprechung, u. a. zu Art. 82 DSGVO
- Leitentscheidungen des EuGH „Russmedia“ und „Quirin Privatbank“: Verhältnis DSGVO-Ansprüche zu nationalen Rechtsbehelfen, Anforderungen an die (gemeinsame) Verantwortlichkeit, präzisierte Maßstäbe für immaterielle Schäden
- Aktuelle Regulierungsentwicklungen im Datenschutz oder „Wo genau fährt der ominöse KI- und Datenschutz-Omnibus hin?“
- Datenschutz und KI
- Praktischer Einblick: Aktuelle Beratungs- und Beanstandungspraxis der Aufsichtsbehörden
- Durchsetzung und Abwehr datenschutzrechtlicher Ansprüche, u. a. Darlegung und Bemessung immaterieller Schäden betroffener Personen im Prozess
- Strategien der anwaltlichen Beratung und Vertretung in datenschutzrechtlich geprägten Fällen