Seit dem 1.1.2024 gilt das neue Personengesellschaftrecht, das die rechtsfähige BGB-Gesellschaft zum Leitbild erklärt hat. Im Wohnraummietrecht haben sich in Folge der Reform verschiedene Fragen aufgetan, die zu intensiven Diskussionen geführt haben. Dies betrifft die Rolle der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf beiden Seiten des Vertrags, also als Vermieterin oder Mieterin. Hinsichtlich der Gesellschaft als Mieterin ist die Frage aufgekommen, ob die rechtsfähige Gesellschaft nach neuem Recht noch als Wohnraummieterin in Betracht kommen kann. Kann eine rechtsfähige GbR wohnen? Auf Vermieterseite stellt sich vor allem die Frage, ob die rechtsfähige Gesellschaft zugunsten eines Gesellschafters oder dessen Angehörigen eine Eigenbedarfskündigung erklären kann. Das Seminar bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Dinge.