Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit Fragen der „gesundheitlichen Härte“ (bis hin zur Suizidgefahr) beschäftigen müssen – fast alle drei Monate findet man dazu eine neue Entscheidung. Die Anforderungen an die Tatgerichte sind extrem hoch, und oft kommt es dort zu Fehlern. Der Vortrag stellt die unterschiedlichen Fallgruppen der „gesundheitlichen Härte“ dar , erörtert intensiv auch die prozessualen Besonderheiten (z.B. : neuer Vortrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung auch in der Berufungsinstanz?), bespricht aber auch neue, bislang nicht diskutierte materiell-rechtliche Fragestellungen (kein Härtegründe bei befristeten Mietverträgen?).