Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte aller Fachanwaltsrichtungen, insbesondere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht.
Im Vordergrund steht die Frage: Welche Rechtsform ist für meinen Mandanten aus steuerlicher Sicht die beste? Die Veranstaltung zielt letztlich also auf einen Rechtsformvergleich zwischen Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften inklusive Holding, Doppel-Holding, Stiftung etc.
Um den Rechtsformvergleich durchführen zu können, stellt Ihnen Herr Dr. Björn Kahler, Richter am Finanzgericht und langjähriger Dozent steuerrechtliche Seminare für Fachanwälte und Steuerberater, im ersten Teil die materiell-rechtlichen Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaft, im zweiten Teil die von Kapitalgesellschaften dar. Angesprochen sind damit die Regeln des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts, die die Besteuerung der vorgenannten Rechtsformen bzw. ihrer Gesellschafter und Anteilseigner regeln.
Dabei geht es im Einzelnen um die Besteuerung der laufenden Gewinne bzw. Gewinnanteile, Abgrenzung gewerbliche Personengesellschaft von einer Freiberufler- oder auch vermögensverwaltenden Gesellschaft (inklusive Abfärbe-/Infektionsregel), thematisiert wird aber auch die Situation der Gründung, des Gesellschafterwechsels bzw. der Beendigung der Gesellschaft (einschl. Beispiel zur Erstellung einer Sonder- sowie einer Ergänzungsbilanz). Schließlich werden auch verfahrensrechtliche Besonderheiten angesprochen, die etwa für die Einspruchs- bzw. Klageerhebung von Bedeutung sind. Im Themenblock zu den Kapitalgesellschaften werden neben den Grundlagen des Körperschaftsteuerrechts (Besteuerung der Gesellschaft und des Anteilseigners, offene und verdeckte Gewinnausschüttungen) auch besondere Konstrukte wie vermögensverwaltende GmbH, GmbH & Co. KG, Organschaften, Betriebsaufspaltung etc. dargestellt. Die Veranstaltung schließt mit einem ausführlichen Fazit in Gestalt eines Rechtsformvergleichs, wobei insbesondere die Vorteile von Holding-Strukturen und Stiftungen erörtert werden. Alles auf der Basis und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und BFH-Rechtsprechung.