Die Referentin wird mit Beispielrechnungen die Anwendung der korrekten Gebührentabelle nach dem KostBRÄG 2025 darstellen. Verschenken Sie kein Geld!
In diesem Seminar geht die Referentin zunächst auf neuralgische Punkte der Mandatsannahme ein. Sodann werden die Abrechnung von Eheverträgen und außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinba-rungen anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen erläutert. Verschenken Sie keine Gebühren und fühlen Sie sich in der Abrechnung sicherer!
Hinweis: Die Abrechnung gerichtlich protokollierter Scheidungsfolgenvereinbarungen wird am 23.10.2025 in einer gesonderten Online-Schulung behandelt. Es bietet sich an, beide Veranstaltungen zu besuchen. Dies ist jedoch kein „muss“.
Schwerpunkthemen:
– Interessenkollision effektiv vermeiden
– Wenn es schnell gehen muss: Widerrufsrecht des Mandanten?
– Pflicht zum Werthinweis / Folgen bei fehlendem Werthinweis
– Ehevertragliche Regelungen und deren Bewertung (§§ 23 Abs. 3 RVG, 100 GNotKG)
– Immobilienübertragung
– Anwaltsvergütung bei notarieller Beurkundung
– Geschäftsgebühr
– Höhe des Gebührensatzes
– Ausschöpfung des Gebührensatzes
– Checkliste / Kriterien
– BGH zur Scheidungsfolgenvereinbarung – der Auftrag entscheidet
– Einigungsgebühr bei Eheverträgen – wann gesetzlich ausgeschlossen?
– aktuelle Rechtsprechung