Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Wert nicht stimmt. Insoweit ist leider zu beobachten, dass sehr viele familiengerichtliche Wertfestsetzungen unzutreffend sind, so dass sich der Anwalt mit der Verfahrensbeschwerde „wehren“ muss. Das Seminar erläutert die Wertfestsetzungsverfahren nach § 55 FamGKG und nach § 33 RVG. Darüber hinaus werden die Wertvorschriften der §§ 33 bis 52 FamGKG erläutert und es wird insbesondere auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.
Behandelt werden insbesondere:
– das Wertfestsetzungsverfahren nach § 55 FamGKG.
– das Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG
– Grundzüge der Wertfestsetzung nach den §§ 33 bis 42 FamGKG, insbesondere
-Verfahrenswertfestsetzung bei Stufenanträgen
-Antrag- und Widerantrag
-Einstweilige Anordnungen
-Fälle des Auffangwerts
– Die besonderen Wertvorschriften, insbesondere
-Gewaltschutzsachen
-Kindschaftssachen
-Unterhalt
-Zugewinn