Referent: Rechtsanwalt Dr. Franz Roßmann, Fachanwalt für Familienrecht, Volkach, u.a. Autor von Taktik im familiengerichtlichen Verfahren, 7. Aufl. 2025 sowie Kogel/Roßmann, Strategien beim Zugewinnausgleich, 8. Aufl. 2026
Das Nebengüterrecht gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Selbst wenn die Beteiligten während der Ehe keinen Zugewinn gewirtschaftet haben, also eine Verlustgemeinschaft im Grunde genommen geführt wurde, müssen gemeinsame Kredite und Ähnliches abgewickelt werden. Daneben ist das Verbot der Doppelverwertung zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis des Nebengüterrechts zum Unterhalt, aber natürlich auch zum Zugewinnausgleich.
Behandelt wird insbesondere:
1. Das Verhältnis von Nebengüterrecht zu Güterrecht
2. Zuständigkeit der FamG, Beschl. v. 18.09.2024 – XII ZB 25/24 = FamRZ 2025, 42.
3. Gesamtschuldnerausgleich, insbes. Miete und Steuerschulden
4. Gesamtschuld/Unterhalt – Problem der Doppelverwertung
5. Voreheliche Leistungen und Zugewinnausgleich, OLG Koblenz, FamRZ 2026, 369
6. Auseinandersetzung eines Oder-Kontos, KG FamRZ 2025, 585
7. Herausgabeanspruch nach § 985 BGB bei Alleineigentum an der früheren Ehewohnung
8. Nutzungsentschädigung im Verhältnis zur Kredittilgung, OLG Bamberg, FamRZ 2025, 590
9. Nutzungsentschädigung – ordnungsgemäßes Verfahren, BGH FamRZ 2025, 426
10. Neuregelung der Nutzung OLG Celle FamRZ 2025, 1012
11. Nutzungsentschädigung, BGH FamRZ 2025, 426; OLG Bamberg FamRZ 2025, 590
12. Nutzungsentschädigung Kfz BGH NZFam 2026, 122
13. § 1361a-Verfahren – Scheidung (keine Überleitung auf § 1568b BGB)
14. Spekulationssteuer bei Übertragung von Miteigentum
15. Schwiegerelternschenkungen
16. Ehebezogene Zuwendungen
17. Ehegatteninnengesellschaft
18. Ehegatteninnengesellschaft – Rechtsbindungswille
19. Ehegattenaußengesellschaft – Überentnahmen
20. Beschwerde in nebengüterrechtlichen Verfahren
Aktuelle Rechtsprechung und taktische Hinweise zum Nebengüterrecht werden tagesaktuell einbezogen.