• Mittwoch, 24. Juni 2026
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht

Ritt durch die Verwirkungsvorschriften im Familienrecht Teil 1

  • Familienrecht

Mit Rechtsanwalt Klaus Schnitzler, einem der erfahrensten Fachanwälte für Familienrecht, gewinnt dieses Online-Seminar einen Referenten mit ausgewiesener Praxis- und Publikationserfahrung. Als Schriftleiter der Fachzeitschrift „Forum Familienrecht“, langjähriger Fachanwalt für Familienrecht sowie Dozent steht er für eine fundierte, meinungsstarke und zugleich praxisnahe Vermittlung aktueller familienrechtlicher Fragestellungen.

Im Fokus des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen zur Verwirkungsvorschriften – ein Themenkomplex von erheblicher Relevanz für die tägliche anwaltliche Beratung und Prozessführung. Behandelt werden u.a.:

  • Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–8 BGB analog)
  • Geschiedenenunterhalt (§ 1579 Nr. 1–8 BGB)
  • Verwirkung beim Zugewinnausgleich
  • Härteregelung beim Versorgungsausgleich (§ 27 VersAusglG)

Anhand ausgewählter aktueller Rechtsprechung zeigt Klaus Schnitzler auf, wie sich die Gerichte derzeit zu grober Unbilligkeit, schuldhaftem Fehlverhalten und neuen Fallkonstellationen positionieren und welche Konsequenzen dies für die anwaltliche Praxis hat. Auf folgende Urteile wird u.a. eingegangen:

  • im Versorgungsausgleich z.B. die Entscheidung des OLG Schleswig -NZFam 2025, 227
  • Keine grobe Unbilligkeit trotz langer Trennungszeit, OLG Karlsruhe FamRZ 2025, 429 = NZFam 2025, 296 (Bäuers) = FamRB 2025, 55
  • schuldhaftes Fehlverhalten führt zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs KG FF 2024, 460 (Anm. Schnitzler) = NZFam 2024, 1040 (Bergmann)
  • Beim Trennungsunterhalt wird es auch um die Entscheidung des OLG Bamberg gehen (FF 2024, 455 zur vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Aufnahme eines nachhaltigen auf Dauer angelegten außerehelichen Verhältnisses).

Dieses Seminar bietet Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht eine wertvolle Gelegenheit, ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen, Argumentationslinien zu schärfen und Rechtsprechungssicherheit in besonders streitträchtigen Bereichen zu gewinnen.

Klaus Schnitzler
Referent

Klaus Schnitzler

Fachanwalt für Familienrecht sowie Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und der Zulassung als Rechtsanwalt im September 1976 spezialisierte sich Herr Schnitzler früh auf das Familienrecht. Seit April 1997 ist er Fachanwalt für Familienrecht und leitet zudem die Redaktion der Fachzeitschrift Forum Familienrecht (FF). Von 1996 bis 2005 war er Mitglied

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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