• Freitag, 30. Oktober 2026
  • von 09:15 bis 12:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht oder im Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder im Sozialrecht

Karenzzeit beim Wohnen im SGB II und SGB XII

  • Familienrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht

Änderungen durch Neuregelungen wirksam begegnen – Ganz aktuell unter Einbeziehung der Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz

Steht ein Leistungsbezug nach dem Grundsicherungsrecht oder der Sozialhilfe (SGB II oder XII) im Raum oder besteht er bereits, geht es sehr häufig um die Höhe der Leistungen und hier insbesondere um die sog. Bedarfe für das Wohnen, also für die Unterkunft und Heizung. Ob Jobcenter bzw. Sozialämter die Erteilung einer Zusicherung/Zustimmung zu einem geplanten Umzug mit Hinweis auf – angeblich – zu hohe Wohnkosten ablehnen oder während des laufenden Leistungsbezuges Absenkungen auf die sog. angemessenen Kosten der Unterkunft und/oder Heizung vornehmen – immer ist Ihre Kompetenz und Hilfe gefragt, sei es in der Beratung von Vermieter oder Mieter, Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder XII bzw. in einer bevorstehenden familiären Trennungssituation.

Seit der Einführung einer diesbezüglichen sog. Karenzzeit für die Wohnkosten im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe durch das Bürgergeldgesetz zum 1.1.2023 haben sich in diesem Zusammenhang völlig neue Fragestellungen ergeben, die inzwischen auch die Sozialgerichte beschäftigen. Die einjährige Karenzzeit gewährleistet neu in den Leistungsbezug Eintretenden eine Berücksichtigung der Bedarfe für die Unterkunft (nicht für die Heizung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, auch wenn diese die für den örtlichen Vergleichsraum festgelegte Angemessenheitsgrenze überschreiten, und zwar während der Geltungsdauer des Bürgergeldgesetzes ohne jede Deckelung nach oben, seit dem Inkrafttreten des 13. SGB II-Änderungsgesetz gedeckelt auf das 1,5-Fache der angemessenen Wohnkosten. In der Karenzzeit können im Einzelfall unabweisbar höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden – auch hier ist Ihre Argumentation gefragt, um für den Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unterkünfte können übrigens nicht nur Mietwohnungen sein, sondern auch Kosten des Wohnens im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung, ja sogar in einem Hotel, wenn zB Menschen aus der Ukraine keinen Wohnraum finden, sind als Bedarfe für das Wohnen zu berücksichtigen und unterliegen dem Schutz der Karenzzeit.

Wussten Sie um die vielen Tücken der Karenzzeit? Dass diese zum Beispiel personenindividuell besteht, also für ein Neugeborenes eine eigene Karenzzeit ausgelöst wird? Oder dass der Monat, in dem nach Ablauf der Karenzzeit die sog. Kostensenkungsaufforderung erteilt wird, auf den sechsmonatigen Kostensenkungszeitraum gar nicht angerechnet werden darf? Hinzu kommen die weiteren gesetzlichen Neuregelungen (Mietpreisbremse, Klein-Wohungsregelung).

Wie aus anwaltlicher Sicht bei einem sozial-, miet- oder familienrechtlichen Mandat mit der vielschichtigen Problematik der Deckelung zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft auf ein angemessenes Niveau umzugehen ist, wird im Seminar anschaulich unter allen denkbaren Aspekten dargestellt und aufgearbeitet.

Gliederung

  • Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft – Was versteht die Rechtsprechung darunter?
  • Tatsächliche Aufwendungen für das Wohnen versus angemessene Aufwendungen
  • Umgang mit Mischmietverhältnissen (möblierte Wohnung, Wohnung mit Garten, Stellplatz, Garage)
  • Wie werden die Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall ermittelt?
  • Karenzzeit – Regelungsinhalt im Detail, insbesondere Darstellung der ab dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz geltenden Einschränkungen der Karenzzeit
  • Kostensenkungsaufforderung – Was ist zu beachten?
  • Wie können leistungsberechtigte Bürger Kosten der Unterkunft senken – rechtssicherer Umgang mit Untervermietung, vertraglicher Senkung des Mietzinses, Umzug …
  • Umsetzung der Kostensenkung ohne Umzug der leistungsberechtigten Bürger – Was ist verfahrensrechtlich zu beachten?
  • Bei geplantem Umzug des leistungsberechtigten Bürgers: Zusicherung rechtssicher prüfen
Moritz Poertgen
Referent

Moritz Poertgen

Referent für Zivil- und Sozialrecht, Essen

studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Politik-, Verwaltungswissenschaft, Soziologie an der FernUniversität Hagen. Seit vielen Jahre erstellt er Präsentationen und Handouts für juristische Fortbildungen. Hierbei sowie bei seiner bundesweiten Referententätigkeit fokussiert er sich auf den Fachbereich Zivilrecht an der Schnittstelle zum Sozialrecht. Er ist

Astrid Lente-Poertgen
Referentin

Astrid Lente-Poertgen

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen a.D.

seit dem 01.08.2024 im Ruhestand. Nach Studium und Referendariat 1992 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Tätigkeit am Sozialgericht Duisburg (Arbeitsförderungs-, Vertragsarzt-, Schwerbehindertenrecht), im Jahre 1998 Wechsel an das Landessozialgericht NRW. Tätigkeit u. a. im 1. Senat unter Wahrnehmung verschiedener Verwaltungstätigkeiten (Pressesprecherin, IT- und Bau-Dezernentin). 2011 Ernennung zur Vorsitzenden

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    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Di., 28.04.26
  • 09:30 - 12:15
    • Prof. Dr. Frank Klinkhammer
  • Familienrecht
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Das Familienheim im Zugewinnausgleich
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  • Do., 30.04.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Klaus Lützenkirchen
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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AGB-Kontrolle in der Wohn- und Geschäftsraummiete
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  • Mo., 04.05.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Jens Michel
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
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Die Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung effektiv erstreiten und bewahren – SGB IX-Update 2026 und best practice-Tipps für das behördliche Verfahren und den Rechtsschutz vor den Sozialgerichten
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  • Mo., 04.05.26
  • 15:00 - 17:45
    • Sabine Jungbauer
  • Familienrecht
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Korrekte Verfahrenswerte sind die halbe Miete