Den Vorrang des Gesellschaftsrechts vor dem Erbrecht kennen die meisten Erbrechtler. Doch worauf kommt es bei der Bearbeitung eines Mandats im Schnittstellenbereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht besonders an? Welche Haftungsfallen lauern in diesem spannenden, oftmals jedoch auch als schwierig empfundenen Schnittstellenbereich?
Kurzgliederung
- Überblick über die wichtigsten Personen- und Kapitalgesellschaften
- Unterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Verhältnis von Gesellschaftsrecht und Erbrecht: „Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht“
- Aktuelle Besonderheiten bei GbR, OHG und KG – insbesondere nach dem MoPeG
- Gestaltung der Nachfolge durch Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln
- Einziehungs- und Abtretungsregelungen bei GmbH und Aktiengesellschaft
- Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen
- Typische Haftungs- und Gestaltungsfallen sowie Empfehlungen für die Beratungspraxis
Das Seminar zeigt anhand typischer Fallstricke, wie Gesellschaftsverträge und letztwillige Verfügungen rechtssicher aufeinander abgestimmt und Unternehmensnachfolgen vorausschauend gestaltet werden können.