Das Seminar hat schon bald den Charakter einer Traditionsveranstaltung. Erleben Sie mit dem Referenten einen erneuten Parforceritt durch das WEG und dort speziell zum Recht der baulichen Veränderung, dies in Abgrenzung zur Erhaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) und der dort zu verortenden sog. „ordnungsgemäßen Erstherstellung“ (inkl. Baumängelgewährleistung und dem sog. steckengebliebenem Bau) einerseits sowie zu Maßnahmen (nur) am Sondereigentum (§ 13 Abs. 2 WEG) andererseits. Verhältnis und Strukturen der Normen werden erläutert und die Bedeutung von Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und Grundbuch, dies mit praktischen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung. Neben der Rolle des § 20 Abs. 1 WEG als „Soll-Zustandsbestimmung“ im Beschlusswege werden vor allem auch die Individualansprüche aus § 20 Abs. 2 und 3 WEG beleuchtet, wobei gerade § 20 Abs. 3 WEG durch die neuere Rspr. des BGH etwa zu Klimaanlagen und Wanddurchbrüchen neuen Schwung erhalten hat. Privilegierte Maßnahmen werden erörtert und – wenn Berlin bis zum Seminar an Reform was geliefert hat – auch die Sonderfragen der Umsetzung des GEG im WEG.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist neben den Grundlagen stets auch die Kosten- und ggf. auch Nutzungsfolge, dies über § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 WEG bzw. §§ 16 Abs. 3, 21 WEG mit Handlungstipps für die Praxis, insbesondere auch mit Blick auf § 21 Abs. 5 WEG und die konkrete Beschlussfassung. Anpassungsansprüche aus § 21 Abs. 4 WEG werden an praktischen Beispielen – auch aus dem Bereich der Barrierefreiheit – besprochen und auch Anregungen zum Weiterdenken (etwa über Sonderrücklagenpools für bestimmte Bauteile und Kostengruppen) gegeben.
Wie immer besteht Raum für eigene Fragen!