• Mittwoch, 21. Oktober 2026
  • von 09:45 bis 12:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

    • Referentin: 
      Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Sophie Esser

Sonderkündigungsschutz

  • Arbeitsrecht

Der Sonderkündigungsschutz spielt in der arbeitsrechtlichen Praxis eine zentrale Rolle. Arbeitgeber müssen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht nur die allgemeinen Kündigungsschutzregeln beachten, sondern eine Vielzahl von besonderen Schutzvorschriften berücksichtigen – etwa zugunsten von Betriebsratsmitgliedern, Schwerbehinderten und Gleichgestellte, Schwangeren, Eltern in Elternzeit, Datenschutzbeauftragten. Fehler in diesem sensiblen Bereich führen häufig zu unwirksamen Kündigungen, langwierigen Kündigungsschutzprozessen und erheblichen wirtschaftlichen Risiken.

Zugleich sind die gesetzlichen Grundlagen und die dazu ergangene Rechtsprechung – insbesondere des Bundesarbeitsgerichts – in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplexer geworden. Die Voraussetzungen und Unterschiede der jeweiligen Sonderkündigungsschutzregime, die formellen Anforderungen (z.B. Zustimmungs- oder Beteiligungsverfahren) und Fristen stellen Personalabteilungen, Führungskräfte und beratende Praktiker regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Praxis insbesondere folgende Fragen:

  • Für welche Personengruppen besteht Sonderkündigungsschutz (z.B. Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, Elternzeit, Datenschutzbeauftragte u.a.) und worin unterscheiden sich die jeweiligen Schutzregime?
  • Welche materiellen Voraussetzungen müssen für eine wirksame Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz vorliegen?
  • Welche formellen Anforderungen (Zustimmungen, Beteiligungsverfahren, Fristen) sind zwingend zu beachten, und welche Folgen haben Verstöße?
  • Welche aktuellen Tendenzen in Gesetzgebung und Rechtsprechung beeinflussen den Sonderkündigungsschutz und die Kündigungspraxis?

 

Das Seminar gibt entlang einer systematischen Gliederung – von den Grundlagen und Personengruppen mit Sonderkündigungsschutz über materielle und formelle Voraussetzungen bis hin zu aktuellen Entwicklungen – einen kompakten Überblick und zeigt praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten auf. Ziel ist es, ein verständliches, zugleich rechtssicheres und anwendungsorientiertes Verständnis des Sonderkündigungsschutzes zu vermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Checklisten für den Umgang mit besonders geschützten Arbeitnehmergruppen in der betrieblichen Praxis, bevor im Fazit die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen gegeben wird.

Sophie Esser
Referentin

Sophie Esser

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle. 

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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