Als Reaktion auf verschiedene Entscheidungen des BSG (u.a. Herrenberg-Urteil), die zu Unsicherheit bei Auftraggebern und Auftragnehmern führte, plant die Bundesregierung nun eine Gesetzesänderung. Nach einem BMAS-Referentenentwurf sollen Vertragsparteien ab dem 01.01.2028 die Wahl zwischen der bestehenden und einer neuen Form der Selbstständigkeit haben. Für den neuen Rechtsrahmen müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört, dass beide Seiten den Selbstständigen-Status wollen und die Tätigkeit unternehmerisches Handeln aufweist. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Rentenversicherungspflicht des Selbstständigen akzeptiert wird. Eingliederung und Weisungsabhängigkeit spielen dann keine Rolle mehr. Hierfür wird für Unternehmen (Auftraggeber!) ein neues Verfahren zur Meldung, Beitragszahlung und Prüfung eingeführt. Wie Honorarkräfte von den BMAS-Plänen ab 01.01.2028 profitieren, wie Arbeitgeber/Auftraggeber ihr Unternehmen compliance-konform aufstellen und wie Tätigkeiten in der alten Welt rechtssicher zB mittels Statusfeststellungsverfahren und der Installation eines Hybridmodells gestaltet werden können, ist Gegenstand des Seminars.