Die Zwangsvollstreckung in Lohnansprüche ist eine der häufigsten Form der Vollstreckung. Hierbei ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer aber insb. für den Arbeitgeber Pflichten, deren Vernachlässigung zu Haftungsansprüchen führen können; wenn dann noch ein Insolvenzverfahren des hinzutritt, sind die Beteiligten schnell überfordert. Das Seminar wendet sich an Arbeitnehmer und –geber – aber auch an Insolvenzverwalter – und zeigt die typischen Vollstreckungsfallen in der Praxis auf.
Der Arbeitgeber als Schuldner
- Vollstreckung wegen Geldforderungen (Bruttolohntitel)
- Vollstreckung und Herausgabe von Arbeitspapieren
- Vollstreckung der Entfernung einer Abmahnung
- Anspruch auf Urlaub und Teilzeit
- Vollstreckung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung
- Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs
- Vollstreckung des Anspruchs auf Zeugniserteilung
Der Arbeitgeber als Drittschuldner
- Berechnung pfändbaren Einkommens nach der BAG-Rechtsprechung; unpfändbare Bezüge, bedingt pfändbare Bezüge
- Besonderheiten Berechnung Pfändungsbetrag bei Aufeinandertreffen von Delikts- und Unterhaltsansprüchen
- Wegfall Unterhaltsberechtigter bei Ermittlung des unpfändbaren Einkommens
- Addition mehrerer Einkünfte: wer führt pfändbaren Betrag ab?
Der Arbeitgeber als Drittschuldner
- Vorpfändung
- Drittschuldnererklärung als reine Wissenserklärung; Vorsicht bei verspäteter Nichtabgabe; Drittschuldnerklage und Kostenerstattung
- Herausgabe von Lohnabrechnungen nach der BGH-Rechtsprechung
- Nachzahlungen: hier ist Vorsicht geboten
- Schuldner wird gekündigt und später neu eingestellt: was geschieht mit der „alten“ Lohnpfändung?
- Lohnpfändung und Abfindung, Urlaubsabgeltungsanspruch
- Zusammentreffen mehrerer Pfändungen: hier gilt das Prioritätsprinzip
- Zusammentreffen von Lohnpfändung und Abtretung
- Kosten der Lohnpfändung: wer zahlt diese?
Arbeitgeber als Gläubiger des Arbeitnehmers
- Vorschusszahlungen
- Arbeitgeberdarlehn
Insolvenz und Arbeitseinkommen des Schuldners
- Insolvenzeröffnungsverfahren: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen
- Eröffnetes Insolvenzverfahren: Unzulässigkeit von Lohn- und Gehaltspfändung; Privilegierung von Unterhalts- und Deliktsgläubigern: was erhält der Insolvenzverwalter, was der Gläubiger und was der Schuldner