Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL ins deutsche Recht lässt trotz nahenden Ablaufs der Umsetzungsfrist auf sich warten. In welche Richtung die Bundesregierung die Umsetzung betreiben wird, ist noch nicht final absehbar. Gerechnet wird trotz politischer Diskussionen um Bürokratieabbau mit einer eher strikten Regelung. Bereits die Vorgaben der Richtlinie sind recht eng. Es wird absehbar eine umfassende Abweichung vom bisherigen Entgelttransparenzgesetz geben. Mehr Unternehmen werden den Regelungen folgen müssen bei gleichzeitig stärkeren Arbeitnehmerrechten. Im Zusammenspiel mit der jüngeren Rechtsprechung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast bei Entgeltdiskriminierung (Paarvergleich) entsteht ein umfassendes Regelungsregime zur effektiven Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen sowie der Bereinigung des Gender-Pay-Gap.
Das Seminar führt durch die zu erwartenden Regelungen in der deutschrechtlichen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL und zeigt deren Vorgabeumfang auf. Gleichzeitig werden die hierdurch entstehenden Bezüge zur Rechtsprechung des 8. Senats des BAG dargestellt und erläutert, in welcher Weise mit Entgeltgleichheits- bzw. Diskriminierungsklagen zu rechnen ist.
Sollte die EU-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber noch kurzfristig um gesetzt werden Umsetzungsfrist: 07.06.2026), wird das Gesetz hier selbstverständlich behandelt!
Im Einzelnen:
· Das EntgelttransparenzG 2017 vor seinem Ende – Welche Regelungen werden Bestand haben?
· Die EU-Entgelttransparenz-RL vor ihrer Umsetzung
· Empfehlungen der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenz-RL“
· Gegenüberstellung des bisherigen EntgTranspG und der Richtlinienvorgabe
· Zentrale Arbeitgeberpflichten nach der Richtlinenvorgabe
· Welche Unternehmen sind in welcher Größe betroffen?
· Transparenz- und Berichtspflichten
· Der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“
· Rechtfertigungsmöglichkeiten, Sanktionen, Haftungsrisiken
· Praktische Umsetzung im Unternehmen
· Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Entgeltdiskriminierung nach dem AGG
· Die Folgen der Paarvergleich-Entscheidung aus 2025
· Prozessuale und taktische Fragen in der gerichtlichen Durchsetzung
· U.v.a.m.