• Dienstag, 1. Dezember 2026
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Der Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess: Voraussetzungen – Taktik – Umsetzung

  • Arbeitsrecht

Wenigstens Kündigungsschutzverfahren haben aufgrund der anhaltend schlechten wirtschaftlichen Situation in Deutschland derzeit Konjunktur. Statistisch betrachtet ist der größere Teil der Kündigungsschutzklagen erfolgreich. Gleichwohl kann es zahlreiche Gründe für Arbeitnehmer geben, nicht in den Betrieb zurückzukehren zu wollen. Dass das Arbeitgeberinteresse an einer gleichwohl erfolgenden Trennung fortbesteht, dürfte dabei auf der Hand liegen. Beiden Seiten stellt § 9 KSchG mit dem Auflösungsantrag eine Gestaltungsoption zur Verfügung, die trotz Obsiegen des Arbeitnehmers auf das Muster „Trennung gegen Abfindung“, diesmal durch aktives Handeln des Gerichts hinausläuft. Der Auflösungsantrag ist dabei zunehmend anzutreffen, auch weil Geld für die vorgestellte Abfindung knapper bzw. die Sorge um anderweitige Arbeit größer wird.

Die Praxis zeigt, dass der Auflösungsantrag zwar – beiderseitig – häufig gestellt wird, jedoch nur verhältnismäßig selten zum Erfolg führt. Das Seminar zeigt daher, unter welchen Voraussetzungen und in welchen taktischen Situationen der Auflösungsantrag gestellt werden kann, wie er taktisch anzubringen ist und wie sich die Erfolgsquote für einen Antrag potenziell erhöhen lässt.

Im Einzelnen:

  • Ausgangssituation im Verfahren vor dem Auflösungsantrag
  • Unzumutbarkeit und Zerrüttung – die Dreh- und Angelpunkte des Auflösungsantrags
  • Differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahrenssituationen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerantrag
  • Anknüpfungspunkte außerhalb des eigentlichen Kündigungsschutzprozesses
  • Darlegungslast und Vortragsumfang
  • Zeugen und Ausforschungstendenz
  • „Rücknahme“ der Kündigung und Auflösungsantrag
  • Zeitpunkt der Antragstellung und taktische Fragen
  • Beendigungszeitpunkt und Höhe der Abfindung (§ 10 KSchG)
  • Subjektive Einwirkungsfaktoren auf die Kammerentscheidung
  • Unwirksame Kündigung, Auflösungsantrag und Auswirkungen auf den Annahmeverzug
  • Money for nothing – Auflösungsantrag und Streitwert
  • Fallbeispiele und Best Practise rund um den Auflösungsantrag
  • U.v.a.m.
Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Ihre Vorteile

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  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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