Der Beschäftigtendatenschutz wartet noch immer auf eine einheitliche gesetzliche Regelung. Ob der Gesetzgeber dieses Projekt in der laufenden Legislaturperiode in Angriff nehmen wird, ist unklar. Doch auch ohne dessen Aktivität ist der Bereich hochdynamisch und ausgesprochen praxisrelevant. Zahlreiche Entscheidungen von EuGH und BAG greifen ineinander und werden von Urteilen anderer Gerichtsbarkeiten ergänzt. Besonders deutlich wird die Notwendigkeit zur Kenntnis der aktuellen Lage im Dauerstreit um Mitarbeiterüberwachung im Betrieb. Neue technische Möglichkeiten – mit und ohne Künstliche Intelligenz – kommen breitflächig zur Anwendung, ohne dass deren konkreter Einsatz stets rechtlich abgesichert ist. So können sich Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche anschließen und ordnungsrechtliche Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden drohen.
Sie erfahren im Seminar den aktuellen Stand rund um Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, insbesondere im Bereich Mitarbeiterüberwachung anhand der neuesten gerichtlichen Entscheidungen zum Themenkomplex.
Im Einzelnen:
- Videoüberwachung, Scanning durch Software, Detektiveinsatz – Übersicht über typische Maßnahmen zur technischen Analyse von Mitarbeiterverhalten
- Umgang mit „freihändigen“ Ermittlungen durch Beschäftigte und Vorgesetzte selbst
- Fragen der gerichtlichen Verwertung – Sach-, Beweis- oder nur noch Verwertungsverbote?
- Typische gerichtliche Verhandlungssituation bei problematischen Ermittlungsmethoden
- Ermittlungsgebote durch Anzeigen nach dem HinweisgeberschutzG
- Eckdaten des Beschäftigtendatenschutzes nach DS-GVO und BDSG
- Auswirkungen des Datenschutzes auf die Rechtsmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen
- Haftungsperspektiven gegenüber Beschäftigten bei rechtswidriger Überwachung
- Und jetzt mit KI! – Auswirkungen des Einsatzes modernster Technologien mittels Künstlicher Intelligenz
- Einschränkungen durch die EU-KI-Verordnung 2024
- Eingrenzende Regelungen durch Betriebsvereinbarungen – noch möglich oder raus?
- v.a.m.