• Donnerstag, 20. November 2025
  • von 14:00 bis 16:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 1

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Es gibt kaum eine Schnittstelle von Zivil- und Sozialrecht, bei der umfassende Kenntnisse sowohl des Miet- als auch des Sozialrechts, aber auch taktische Überlegungen derart den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit bestimmen. Dies gilt sowohl für die Vertretung von Mietern, die laufend Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder die bislang nicht im Leistungsbezug stehen, aber wegen Mietschulden staatlicher Hilfe bedürfen, als auch für Vermieter, die Ansprüche gegen Mieter im Leistungsbezug durchsetzen wollen. Bei einem immer mehr umkämpften Wohnungsmarkt nimmt die Zahl der einschlägigen Mandate rapide zu. Mit den weiteren Fragestellungen befasst sich ausführlich Teil 2 der Veranstaltung am 4. April, 9.30 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Seminar will die fachübergreifenden Zusammenhänge beleuchten und anhand ausgewählter Fragestellungen fundierte Antworten auf besonders relevante Probleme aus der Alltagspraxis bieten.

zu Teil 1:

Zahlungsverzug ist die inzwischen häufigste Ursache der Beendigung von Wohnraummietverhältnissen. An dieser Schnittstelle von Miet- und Grundsicherungsrecht gilt es, in der anwaltlichen Beratung und Vertretung

von Mietern, die im Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe stehen, von Mietern, die bislang weder Bürgergeld noch Sozialhilfe bezogen haben, bzw. von Vermietern das Optimum für den Mandanten herauszuholen, indem staatliche Fürsorgeleistungen in Form der sog. Mietschuldenübernahme zu Gunsten des Mandanten generiert werden. Für den Mieter steht der Erhalt der bisherigen Wohnung im Vordergrund, aber auch die Frage der Belastung mit Rückzahlungsansprüchen gegenüber Jobcenter oder Sozialamt im Falle der Gewährung von Darlehen, für den Vermieter der Ausgleich der offenen Mieten, aber auch von Kosten und Gebühren und in diesem Kontext das „taktische Schwert“ der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung.

Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze und bietet eine Vielzahl von Praxistipps, jeweils aus Mieter- und Vermietersicht, für die anwaltliche Praxis und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik der Mietschuldenübernahme, aber auch für „Profis“:

Themenauswahl: 

·      Grundprinzipien staatlicher Fürsorgeleistungen

·      Zuständigkeit von Jobcenter bzw. Sozialamt

·      Definition der „Unterkunft“ im SGB II und XII

·      Abgrenzung von Schulden zu aktuellen Aufwendungen für die Unterkunft und ihre Auswirkungen auf die richtige Umgangsweise

·      Mietschuldenübernahme: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges (Kündigungserklärung – Kündigungsgrund) – Vermeidung von Fehlern

·      Prüfungsmaßstäbe bei außerordentlicher fristloser Kündigung und (hilfsweiser) ordentlicher Kündigung

·      Abwendungsmöglichkeiten der (wirksamen) außerordentlichen Kündigung durch den Mieter oder Dritte? = „Schonfristzahlung“ bzw. Verpflichtungserklärung des JC/SA

·      „Doppelte“ Zahlungsverzugskündigung und der „Deal“ zwischen JC/SA und Vermieter – Welche Aspekte sind zu beachten? Fallstricke erkennen und vermeiden

·      „Alter Schuh mit neuem Schnürriemen“ Nr. 1: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Kombination mit außerordentlicher fristloser Kündigung wegen rückständiger Betriebskostennachforderung

·      „Alter Schuh mit neuem Schnürriemen“ Nr. 2: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Kombination mit außerordentlicher fristloser Kündigung wegen rückständiger Kautionsteilzahlungen

·      Sozialrechtliche Voraussetzungen einer Mietschuldenübernahme in Zeiten des Bürgergeldgesetzes bei angespanntem Wohnungsmarkt – maßgeblicher Prüfungszeitpunkt – und sozialrechtliche Rechtsfolgen

·      Realisierung des Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehns

Hinweis: 

Fr, 04. April 2025, 09:30-12:15 Uhr: DUO Astrid Lente-Poertgen / Moritz Poertgen: Mieter im SGB II oder SGB XII als Glücksfall oder Niete Teil 2

Moritz Poertgen
Referent

Moritz Poertgen

Referent für Zivil- und Sozialrecht, Essen

studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Politik-, Verwaltungswissenschaft, Soziologie an der FernUniversität Hagen. Seit vielen Jahre erstellt er Präsentationen und Handouts für juristische Fortbildungen. Hierbei sowie bei seiner bundesweiten Referententätigkeit fokussiert er sich auf den Fachbereich Zivilrecht an der Schnittstelle zum Sozialrecht. Er ist

Astrid Lente-Poertgen
Referentin

Astrid Lente-Poertgen

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen a.D.

seit dem 01.08.2024 im Ruhestand. Nach Studium und Referendariat 1992 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Tätigkeit am Sozialgericht Duisburg (Arbeitsförderungs-, Vertragsarzt-, Schwerbehindertenrecht), im Jahre 1998 Wechsel an das Landessozialgericht NRW. Tätigkeit u. a. im 1. Senat unter Wahrnehmung verschiedener Verwaltungstätigkeiten (Pressesprecherin, IT- und Bau-Dezernentin). 2011 Ernennung zur Vorsitzenden

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    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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Aktuelles SGB III-Schnittstellen-Wissen 2025: ALG I-Anspruchsentstehung, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, Ruhen wegen Entlassungsentschädigung und weitere sozialrechtliche Folgefragen.
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