In vielen Unternehmen ist das Einbinden von angeblich selbstständigen Mitarbeitern und weiteren Betrieben in Form von Subunternehmen durchaus üblich. Vielfach werden die erheblichen Gefahren, die damit einhergehen, ausgeblendet.
Der Begriff „Nachunternehmerhaftung“ ist häufig nicht bekannt. Dieser nicht unerheblichen finanziellen und strafrechtlichen Problematik nimmt sich das hier angebotene Seminar an.
Gliederung
1. In welchen Fällen haftet der Auftraggeber für Subunternehmer?
2. Haftung für Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge
3. Umfang des Klagerechts der Arbeitnehmer gegen Auftraggeber
4. Ketten-Klagerecht
5. Minimierung/Ausschluss einer Nachunternehmer Haftung
6. Prüfungsumfang und Sorgfaltspflichten des Hauptunternehmers