Die öffentliche Hand wird regelmäßig als „größter Arbeitgeber“ in Deutschland bezeichnet. Tatsächlich unterfallen mehrere Millionen Arbeitsverhältnisse den Regelungen der öffentlichen Tarifverträge, insbesondere TVöD und TV-L. Das Seminar greift grundlegende und aktuelle Themen für diesen Sektor auf und beschränkt sich dabei nicht auf originär tarifliche Fragestellungen, sondern erfasst auch allgemeine arbeitsrechtliche Entwicklungen mit besonderer Bedeutung für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Schwerpunkte sind
- Grundlagen und aktuellen Entscheidungen zur Eingruppierung
- Stufenzuordnung in besonderen Fallgestaltungen
- Teilzeit und Befristung im öffentlichen Dienst
- Insbesondere: Überstundenzuschläge bei Teilzeitarbeit
- Aktuelles zum Schutz schwerbehinderter Bewerber
Wie immer bietet die Veranstaltung auch Raum für Fragen und offene Diskussion.