• Montag, 22. September 2025
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Aktuelles SGB III-Schnittstellen-Wissen 2025: ALG I-Anspruchsentstehung, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, Ruhen wegen Entlassungsentschädigung und weitere sozialrechtliche Folgefragen.

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen sich für den Betroffenen sehr schnell durchaus existenzielle arbeitsförderungsrechtliche Fragen: Wie kann eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von vorne herein verhindert oder zumindest mit Erfolg angegriffen werden, ihre Auswirkungen ggf. abgemildert oder durch Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber nachträglich kompensiert werden? Welche Wege zur Vermeidung eines (teilweisen) ALG-Anspruchsverlusts oder des Ruhens wegen einer Abfindung gibt es? Wie steht es eigentlich um die Krankenversicherung?  

Dieses Seminar behandelt typisches Schnittstellenwissen von Arbeits- und Sozialrecht und liefert kompakt die Grundlagen sowie viel Vertiefendes für die fachanwaltliche Beratungspraxis.

Wesentliche Inhalte:

  • Aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen bei den ALG I-Anspruchsvoraussetzungen, 
    • Persönliche Arbeitslosmeldung, Hürden bei der elektronischen Meldung 
    • verfassungskonforme Anwendung der EAO in Fällen vermeintlich fehlender objektiver Verfügbarkeit des Arbeitslosen wegen Ortsabwesenheit 
    • Gerichtliche Nachwehen der Verwaltungspraxis der Arbeitsagenturen „unter Corona“
  • Die zentralen Probleme und Lösungsansätze rund um die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III) aus der Praxis und aktuelle Entscheidungen, u.a. zum fehlenden Verschulden bei konkreter Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz 
  •  Aktuelle Kasuistik zum „wichtigen Grund“, u.a. 
    • arbeitsgerichtliche Vergleiche, 
    • Altersteilzeitvereinbarungen im Blockmodell , 
    • Zuzugsrechtsprechung“ des BSG 
    • Anforderungen an die „drohende betriebsbedingte Kündigung“ 
    • Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit
    • Mobbing 
    • Medizinische Nachweisdichte bei Gesundheitsgründen, 
    • Beweislastentscheidungen zulasten der Arbeitsagentur 
  • Aufdecken schematischer Rechtsanwendung und/oder unzureichender     Sachverhaltsermittlung durch die Agenturen 
  • Möglichkeiten und Grenzen einer „Vorab“-Prüfung durch die Agenturen 
  • Argumentationsmöglichkeiten zur besonderen Härte zwecks Halbierung der Sperrzeit
  • Verminderung der ALG I-Anspruchsdauer nach § 148 SGB III und deren Umgehung
  • Aktuelle Entscheidungen zum Ruhen wegen Entlassungsentschädigung § 158 SGB III
  • Fallstricke bei Abfindungs- und Kompensationsregelungen in Aufhebungsverträgen  
  • Weitere sozial(versicherungs)rechtliche Auswirkungen (KV, PV, RV, Bürgergeld?)
Dr. Jens Michel
Referent

Dr. Jens Michel

Richter am Sozialgericht Berlin

ist seit 2009 Richter und am Sozialgericht Berlin insbesondere in den Bereichen des Arbeitsförderungsrechts (SGB III), der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) und der Sozialhilfe (SGB XII) sowie als Güterichter aktiv.. Nach dem Studium in Frankfurt a. M. und Mailand sowie dem ersten Staatsexamen Tätigkeit als

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Sozialrecht:

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  • Do., 17.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Arbeitsrecht
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Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung 2025 – eine Halbjahresbilanz
Live online
  • Mo., 21.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Christian Zieglmeier
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  • Sozialrecht
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Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf das Beitragsrecht im Unternehmen
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  • Mi., 23.07.25
  • 09:30 - 12:15
    • Bettina Schmidt
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Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!
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  • Do., 24.07.25
  • 14:15 - 17:00
    • Olaf Möllenkamp
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NEU: Einschränkung und Beendigung von Homeoffice und Mobile Working- Modellen