Der gerichtlich protokollierte Vergleich ist für alle Arbeitsrechtler eine der praxisrelevantesten Tätigkeiten. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen dies: Im Jahr 2023 wurden bundesweit von rund 275.000 Verfahren vor den Arbeitsgerichten insgesamt über 182.000 Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet.
Vor diesem Hintergrund ist es für die tägliche Berufspraxis von erheblicher Bedeutung, nicht nur bei der Ausgestaltung der einzelnen Regelungen des gerichtlichen Vergleichs, sondern auch bei deren Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung auf vertiefte Kenntnisse zurückgreifen zu können. Das Seminar zeigt anhand von Musterklauseln alle – typischen und untypischen – Regelungen, die bei arbeitsgerichtlichen Vergleichen vorkommen und erläutert ihre optimale Abrechnung. In diesem Zusammenhang wird auch ein Musterantrag auf gerichtliche Gegenstandswertfestsetzung besprochen. Zudem gibt der Referent wichtige Praxishinweise für die Verhandlung von Vergleichen, etwa im Hinblick auf die Berechnung und die Höhe von Abfindungen.
Schwerpunktmäßig wird behandelt:
- Diverse Musterklauseln für den gerichtlich protokollierten Vergleich.
- Untypische Klauseln: Bonus, Aktienoptionen, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung, Outplacement, etc.
- Gegenstandswerte aller Musterklauseln.
- Taktische Überlegungen zu Vergleichsverhandlungen und zur Abfindungshöhe.
- Muster: Antrag auf gerichtliche Gegenstandswertfestsetzung und Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung.