Das kündigungsrechtliche Mandat aus der Sicht eines erfahrenen Praktikers – Von der Erstberatung bis zur Revision
Nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft planen in diesem Jahr vier von Zehn Unternehmen einen Personalabbau. Dieser Personalabbau ist bereits in vollem Gange. Der Kündigungsschutzprozess wird in diesem und im nächsten Jahr noch einmal deutlich an Gewicht zunehmen. In der Veranstaltung wird die praktische Durchführung des kündigungsrechtlichen Mandats aus Sicht eines AN-Anwalts/Anwältin erläutert. Angefangen bei der Erstberatung bis hin zur Revision werden dabei die für die anwaltliche Praxis wichtigsten Inhalte der außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit dargestellt und mit spezifisch (kündigungs-)rechtlichen Erläuterungen sowie zahlreichen taktischen Hinweisen verknüpft. Daneben findet auch die kostenrechtliche Seite des kündigungsrechtlichen Mandats besondere Berücksichtigung, indem für jeden Abschnitt die optimale Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit gegenüber der Rechtsschutzversicherung erläutert wird. Begleitend zum Vortrag werden den Teilnehmer*innen diverse Musterschriftsätze, wie z.B. eine Muster-Kündigungsschutzklage, zur Verfügung gestellt.
Durch diese Verzahnung von rechtlichen und praktischen Inhalten ist das Seminar präzise auf die tägliche anwaltliche Beratungspraxis zugeschnitten. Zudem ermöglicht es eine künftige Gebührenoptimierung, sodass sich die Kosten sofort amortisieren.
Schwerpunktmäßig wird behandelt:
- Außergerichtliche Tätigkeit
- Benötigte Unterlagen.
- Erstberatung.
- Kontaktaufnahme mit der Gegenseite / Geltendmachung aller Ansprüche des Arbeitnehmers.
- Abrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit gegenüber der Rechtsschutzversicherung, Kostenvorschuss auf die gerichtliche Tätigkeit.
- Gerichtliche Tätigkeit
- Kündigungsschutzklage.
- Gütetermin.
- Klageerweiterung.
- Vorbereitung des Kammertermins.
- Durchführung des Kammertermins.
- Vergleichsverhandlungen.
- Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung.
- Zwangsvollstreckung.
- Erneute Vergleichsverhandlungen.
- Endabrechnung des erstinstanzlichen Verfahrens und der Zwangsvollstreckung gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
- Berufungsverfahren.
- Abrechnung eines Kostenvorschusses für die gerichtliche Tätigkeit der zweiten Instanz gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
- Vorbereitung und Durchführung der Berufungsverhandlung.
- Endabrechnung des Berufungsverfahrens gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
- Nichtzulassungsbeschwerde / Revision.
- Endabrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung.