Das Arbeitsrecht befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel: Neue gesetzliche Reformvorhaben, europarechtliche Impulse und eine dynamische Rechtsprechung – insbesondere von Bundesarbeitsgericht und EuGH – verändern die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Personalabteilungen und Rechtsberatung fortlaufend. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Gestaltungsspielräume rechtssicher zu nutzen.
Das Seminar „Aktuelle Rechtsprechung / Arbeitsrecht 2027“ bietet ein kompaktes, praxisorientiertes Update zu den wichtigsten Entscheidungen und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt stehen die bis dahin vorliegenden Leitentscheidungen zu zentralen Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie die Umsetzung aktueller Reformprojekte. Dazu zählen insbesondere das Programm für Aufschwung und Beschäftigung und seine arbeitsrechtlichen Bezüge, der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vom 19.06.2026, die Umsetzung der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie und der EU‑Plattformarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht sowie die Sozialversicherungs‑Rechengrößen für 2027 mit ihren Auswirkungen auf Beiträge und Schwellenwerte.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen ein strukturiertes und verständliches Gesamtbild der aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungslinien zu vermitteln, Orientierung in der Vielzahl neuer Vorgaben zu geben und konkrete Hinweise für die Umsetzung in der betrieblichen und anwaltlichen Praxis zu erarbeiten.