Worum geht es?
Das Thema Rente ist ein Dauerbrenner. Die geburtsstarken Jahrgänge beenden ihr Arbeitsleben. Welche Rentenarten gibt es und was sind deren Voraussetzungen? Wie kann man vorzeitig in Rente gehen? Welche Tricks und Tipps gibt es, die sowohl für Arbeitgeber/-innen (Fachkräftemangel) als auch Arbeitnehmer/-innen (früherer Renteneintritt, größere Flexibilität) von Interesse sind? Thematisiert werden die aktuellen Austrittsvarianten unter Berücksichtigung eines Abschlagsausgleich, einer Abfindung oder mit Teilrente.
Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Rentnern/innen werden immer bedeutender. Die Fallstricke „sozialversicherungsrechtliche“ Konsequenzen, sowie Möglichkeiten des Abschlagsausgleichs sind zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BAG unterlagen bisher Altersgrenzen-Klauseln auch den Regelungen des TzBfG und damit grundsätzlich auch dem strengen Schriftformerfordernis gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Neu geschaffen wurde der Absatz § 41 Abs. 2 SGB VI der bestimmt, dass die Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, nicht der Schriftform bedarf. Ausreichend ist die Einhaltung der Textform; § 14 Abs. 4 TzBfG soll nicht zur Anwendung kommen. Die Konsequenzen für die Befristungsabreden werden besprochen Außerdem wird die Rechtsprechung des BAG und EuGH zur Frage der Diskriminierung bei Sozialplänen und befristete Arbeitsverhältnisse mit Rentner/-innen besprochen.
Was sind die Schwerpunkte?
- Wege in die Rente: Altersrente; Die „Rente mit 63“; die Altersrente für (besonders) langjährig Versicherte; Erwerbsminderungsrente (EM); Ausgleich von Abschlägen
- Versicherungspflichtige Tätigkeit neben einer vorgezogenen Altersrente; Regelaltersrente; Teilrente; Erwerbsminderungsrente
- Versicherungspflicht und Auswirkungen auf die Rente
- Berücksichtigung von Hinzuverdienstgrenzen nur noch für EM-Rente
- Regelaltersgrenze, Textform
- Fallstricke bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Sperre, Ruhen und Co, insb. bei ordentlich Unkündbaren;
- Sonderzahlung von Arbeitgeber/-innen zum Abschlagsausgleich;
- Diskriminierung bei Abfindung rentennaher Arbeitnehmer/-innen
- Befristete Arbeitsverhältnisse mit Rentnern/-innen, Vorbeschäftigung und Co.