Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!
Nicht nur für ältere Arbeitnehmer ist das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. Häufig besteht der Wunsch bei Mandanten, darüber beraten zu werden, wie sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente ihr Arbeitsverhältnis beenden können, insbesondere wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht.
Bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis sind die Besonderheiten der Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung (§§ 156 – 159 SGB III) zu beachten, wenn ein Bezug von Arbeitslosengeld angestrebt wird. In dieser Online-Fortbildung werden die in der Arbeitslosenversicherung relevanten sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen behandelt, die zu beachten sind, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden. Auch die Grundsätze der Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung werden behandelt. Das Live-Online-Seminar gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung von Arbeitnehmern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wichtig sind.
– Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung am Beispiel von Krankengeld (§ 156 SGB III)
– Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)
– Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
– Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)