• Mittwoch, 23. Juli 2025
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!

Nicht nur für ältere Arbeitnehmer ist das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. Häufig besteht der Wunsch bei Mandanten, darüber beraten zu werden, wie sie vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente ihr Arbeitsverhältnis beenden können, insbesondere wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht.

Bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis sind die Besonderheiten der Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung (§§ 156 – 159 SGB III) zu beachten, wenn ein Bezug von Arbeitslosengeld angestrebt wird. In dieser Online-Fortbildung werden die in der Arbeitslosenversicherung relevanten sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen behandelt, die zu beachten sind, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden. Auch die Grundsätze der Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung werden behandelt. Das Live-Online-Seminar gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung von Arbeitnehmern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wichtig sind.

– Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung am Beispiel von Krankengeld (§ 156 SGB III)

– Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

– Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)

– Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)

Bettina  Schmidt
Referentin

Bettina Schmidt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

ist seit 1997 in eigener Kanzlei tätig (näheres unter www.kanzlei-bettina-schmidt.de). Frau Rechtsanwältin Bettina Schmidt hat zahlreiche Bücher und andere Publikationen im Arbeits- und Sozialrecht zu den Themen Scheinselbständigkeit, Freie Mitarbeit und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger veröffentlicht, u.a. „Gestaltung und Durchführung des BEM“, C. H. Beck, 3. Auflage 2022 Mitautorin „Münchener

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Do., 17.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Arbeitsrecht
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Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung 2025 – eine Halbjahresbilanz
Live online
  • Mo., 21.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
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Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf das Beitragsrecht im Unternehmen
Live online
  • Do., 24.07.25
  • 14:15 - 17:00
    • Olaf Möllenkamp
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NEU: Einschränkung und Beendigung von Homeoffice und Mobile Working- Modellen
Live online
  • Fr., 25.07.25
  • 09:30 - 12:15
    • Dr. Rüdiger Linck
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Update Entgelt und Urlaub