ist seit dem Jahr 2002 Richter in Berlin. Von Mitte 2005 war er beim Landgericht in einer Spezialkammer für Privatversicherungsrecht tätig. Im Jahr 2013 wurde er an das Kammergericht Berlin abgeordnet und ist seit Anfang 2017 Vorsitzender einer Versicherungskammer (der Zivilkammer 24) des Landgerichts Berlin II.
Herr Spuhl referiert im Versicherungsrecht seit dem Jahr 2006. Zeitweise war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht.
Er ist Mitherausgeber und Mitautor des Beck’scher Online-Kommentar VVG, Marlow/Spuhl und hat auch daneben im Versicherungsrecht publiziert; Bücher/Kommentare/Zeitschriftenbeiträge u.a.:
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Beck’scher Online-Kommentar VVG, Marlow/Spuhl, Kommentierung von §§ 19 – 22, 213 VVG
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Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt, Ein Handbuch für die Rechtspraxis, 4. erweiterte Aufl., Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, Juni 2010
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Marlow/Spuhl, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 07.12.2011 (IV ZR 50/11) – Zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenversicherung wegen einer nicht im Prämienverzug liegenden schweren Vertragsverletzung, VersR 2012, 222 ff.
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Marlow/Spuhl, Die Neuregelungen der Privaten Krankenversicherung durch das VVG 2009 – Einige versicherungs- und verfassungsrechtliche Betrachtungen, VersR 2009, 593 ff.
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Marlow/Spuhl, Zur (Un-)Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für „bekannte ernstliche Erkrankungen“ in Restschuldversicherungsverträgen, r+s 2009, 177 ff.