Verkehrssicherungspflichten für öffentliche Straßen, Wege u. ä. mit Beispielen:
- Stürze von Radfahrern wegen Hindernissen, Unebenheiten und sonstigen „Fallen“
- Amtshaftung für Motorradunfall bei nicht mehr verkehrssicherer Fahrbahnoberfläche
- Amtshaftung für Fahrzeugschäden aufgrund von Schlaglöchern
- Kontrollintervalle von Gemeinden bei innerörtlichen Straßen
- Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen
- Glätteunfälle wegen Verstößen gegen Räum- und Streupflichten
- Haftung nach Anbringen von Verkehrszeichen im Baustellenbereich durch privates Unternehmen