Das Modell des BGH zur konkreten und fiktiven Abrechnung des Kfz-Sachschadens mit Beispielen.
Der BGH hat in vielen jüngeren Entscheidungen die fiktive Schadensabrechnung gestärkt, z.B.:
- Keine Vorlage der Reparaturrechnung bei fiktiver Schadensabrechnung
- Feststellungsinteresse bei fiktiver Schadensanrechnung hinsichtlich einer Ersatzpflicht für zukünftige Schäden
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts des Unfallfahrzeugs bei fiktiver Schadensabrechnung
- Fiktive Abrechnung eines Sachschadens nach zwei Unfällen
- Unzumutbarkeit einer Verweisung auf freie Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung