• Mittwoch, 9. Dezember 2026
  • von 08:30 bis 11:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Steuerrecht

Wegzug der Unternehmerfamilie

  • Steuerrecht

Die gestiegene Mobilität sowie attraktive (steuerliche) Angebote vieler ausländischer Staaten haben die Auswanderung von Unternehmerfamilien in den Fokus der steuerlichen Beratung gerückt. Viele ausländische Staaten (bspw. Italien, Griechenland, Spanien, Malta) bieten Zuwanderern die Möglichkeit, auf Antrag steuerliche Privilegien in Anspruch zu nehmen: Pauschalbesteuerung, Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte, Steuersatzvorteile oder steuerliche Investitionsförderung sind nur einige Beispiele. Auf der anderen Seite hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in den vergangenen Jahren erheblich verschärft und erweitert. 

Die Wegzugsberatung darf den Blickwinkel allerdings nicht auf § 6 AStG beschränken. Es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes: 

● Welche steuerlichen Privilegien bietet das Ausland und wie wirken sie mit nationalem Recht und Abkommensrecht zusammen? 
● Droht eine Wegzugsbesteuerung und wie kann sie vermieden werden? 
● Welche steuerlichen Pflichten treffen Auswanderer auch nach dem Wegzug aus Deutschland noch im Inland in Bezug auf die Einkommensteuer sowie in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer? 
● Was gilt es bei der Entfaltung unternehmerischer Aktivitäten aus dem Ausland zu beachten? 
● Welche Dokumentations- und Beweisvorsorgemaßnahmen sollten Auswanderer ergreifen? 

Im Rahmen des Seminars werden diese und weitere Fragestellungen beantwortet. 

Inhaltlich werden ua. folgende Schwerpunkte gesetzt: 

● Ausländische Sondersteuerregime und deren Folgen für die deutsche Besteuerung 
● Ausgewählte Sondersteuerregime 
   ○ Aufwandsbesteuerung 
   ○ Pauschalbesteuerung 
   ○ Non-dom-regime 
   ○ Remittance Basis Besteuerung 
   ○ Steuervorteile für Arbeitnehmer 
   ○ Lex Beckham und Lex Mbappé 
● Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG 
● Abkommensschutz – Begriff der Ansässigkeit nach Art. 4 OECD-MA 
● Egalisierung ausländischer Vorteile durch Switch-Over zur Anrechnungsmethode im Inland 

Entstrickungstatbestände und Vermeidungsstrategien 
● Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG 
   ○ Überblick zu den Entstrickungstatbeständen 
   ○ Häufig betroffene Sachverhalte 
   ○ Rechtsfolgen 
● Entstrickungsbesteuerung nach §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 16 Abs. 3a EStG 
   ○ Entnahmefiktion bei Entstrickung einzelner Wirtschaftsgüter 
   ○ Fiktion der Betriebsaufgabe 
   ○ Ausgleichsposten nach § 4g EStG 
● Strategien zur Vermeidung der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung 
   ○ Ansässigkeitsmanagement 
   ○ Steuerung der Beteiligungshöhe und Möglichkeiten zur Anteilsübertragung unter Beibehalt von Vermögensrechten 
   ○ Nutzung der Rückkehrerregelung 
   ○ Nutzung des begrenzten Abkommensschutzes bei Sondersteuerregimen 
   ○ Vermeidung von Privatvermögen und Entstrickungsschutz 

Verlagerung des Orts der Geschäftsleitung und Begründung von Betriebstätten 
● Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung 
● Geschäftsleitungsbetriebstätte 
● Betriebstätte im Home-Office

Schenkungsteuer 
● Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht § 2 Abs. 1 S. 2 b) ErbStG 
● Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG 
● Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Dr. Eugen Mehlhaf
Referent

Dr. Eugen Mehlhaf

Rechtsanwalt & Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

… studierte an der Universität Osnabrück zwischen 2006 und 2012 Rechtswissenschaften mit steuerrechtlichem Schwerpunkt und wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Anschließend war Dr. Mehlhaf Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück. 2017 wurde er mit einem finanzrechtlichen Thema promoviert. Nach dem Referendariat mit Stationen in der Finanzverwaltung und der

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    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

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Zertifikat

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  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

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  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

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