Kaum ein Bereich des Wohnraummietrechts ist derzeit so stark in Bewegung wie das Recht der Modernisierung. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands, das „Heizungsgesetz“ (GEG 2024) und die damit verbundenen erheblichen Investitionen der Vermieter treffen auf den berechtigten Wunsch der Mieter, vor einer Verdrängung durch stark steigende Mieten geschützt zu werden. Aus diesem Spannungsfeld ergeben sich anspruchsvolle und fehlerträchtige Rechtsfragen, die in der Beratung wie im Prozess auf Vermieter- und Mieterseite gleichermaßen große praktische Bedeutung haben.
Das komplett neu erstellte Seminar behandelt das Modernisierungsrecht umfassend in seinen beiden zentralen Abschnitten. Zunächst steht die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b ff. BGB im Mittelpunkt: der weite Modernisierungsbegriff und der abschließende Katalog des § 555b – von der energetischen Modernisierung über die neue Heizungsanlage und den Glasfaseranschluss bis zur Gebrauchswerterhöhung –, die formellen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung nach § 555c, die Duldungspflicht des Mieters und der Härteeinwand nach § 555d sowie das Sonderkündigungsrecht nach § 555e. Auch die praktisch heikle Abgrenzung zur bloßen Erhaltungsmaßnahme und die prozessuale Durchsetzung des Duldungsanspruchs werden erörtert.
Der zweite und umfangreichere Teil widmet sich der Modernisierungsmieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB. Neben dem Grundtatbestand der achtprozentigen Umlage werden die in der Praxis besonders streitanfälligen Fragen vertieft: der Abzug fiktiv ersparter Instandhaltungskosten bei der modernisierenden Erneuerung (grundlegend BGH, Urt. v. 17.06.2020 – VIII ZR 81/19), die zeitliche Kappungsgrenze des § 559 Abs. 3a, der wirtschaftliche Härteeinwand, die Anrechnung von Drittmitteln nach § 559a und die formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b. Besondere Aufmerksamkeit gilt den jüngsten gesetzgeberischen Neuerungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Abgerundet wird das Seminar durch praxisnahe Berechnungsbeispiele und die Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten von Vergleichsmieten- und Modernisierungsmieterhöhung (§§ 558, 559 BGB). So erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um Modernisierungsvorhaben rechtssicher zu begleiten und Modernisierungsmieterhöhungen souverän zu gestalten oder wirksam abzuwehren.
Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar ist wie folgt gegliedert:
1. Die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555b ff. BGB) – Modernisierungsbegriff und abschließender Katalog, energetische Modernisierung und neue Heizungsanlage, Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen, Modernisierungsankündigung (§ 555c), Duldungspflicht und Härteeinwand (§ 555d), Sonderkündigungsrecht (§ 555e), Prozessuales
2. Die Modernisierungsmieterhöhung (§§ 559 ff. BGB) – achtprozentige Umlage und berücksichtigungsfähige Kosten, modernisierende Erneuerung und Instandhaltungsanteil, Kappungsgrenze und wirtschaftlicher Härteeinwand, Anrechnung von Drittmitteln (§ 559a), Mieterhöhungserklärung (§ 559b), vereinfachtes Verfahren (§ 559c), neue
Heizungsmieterhöhung (§ 559e) und Wärmepumpe, sowie Kombinationsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen gesetzlichen Erhöhungsmöglichkeiten, insbesondere zwischen §§ 558 und § 559 ff. BGB
Der Referent Hubert Fleindl ist Vorsitzender des Gewerbemietsenats am Oberlandesgericht München und war davor über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.