• Do., 10.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 11.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 12.09.2608:30 - 14:00 Uhr

Arbeitsrecht
Seminare&Genießen: Sevilla 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 7 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Bank-und Kapitalmarktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Strafrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht I, 10.09.2026: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist in der anwaltlichen Praxis allein aus Zeitgründen kaum zu bewältigen. Dieses Seminar, in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der zurückliegenden 15 Monate vorgestellt werden, möchte Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.

Schwerpunkte (je nach Aktualität):

  • Gesetzliche Neuregelung
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
  • Urlaubsrecht
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Kündigungsrecht und Annahmeverzug
  • Formelles und materielles Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht und Bezugnahmeklauseln

 

Arbeitsrecht II, 11.09.2026: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist in der anwaltlichen Praxis allein aus Zeitgründen kaum zu bewältigen. Dieses Seminar, in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der zurückliegenden 15 Monate vorgestellt werden, möchte Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.

Schwerpunkte (je nach Aktualität):

  • Gesetzliche Neuregelung
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
  • Urlaubsrecht
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Kündigungsrecht und Annahmeverzug
  • Formelles und materielles Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht und Bezugnahmeklauseln

 

Arbeitsrecht III, 12.09.2026: Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Die Nicht-Zahlung der letzten Vergütung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Streitigkeiten um Entgelt werden auffallend häufig um die letzte Vergütung vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Oft wird diese auch im Kontext einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht. Typischerweise ist dieser Zeitkorridor mit einer Anhäufung von Abwicklungsprobleme verbunden, die gerade anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auftreten. Zur „Super-Fallgruppe“ hat sich hierbei die verweigerte Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit einer Kündigung wegen Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung entwickelt. Aber auch hierneben gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen typisiert Einbehalte von der letzten Vergütung vorgenommen werden.

Das Seminar zeigt anhand der typischen Fallgruppen aus Sicht beider Mandate die Probleme bei Lohnabzügen am Ende des Arbeitsverhältnisses und dessen Grenzen sowie beiderseitige Handlungsmöglichkeiten auf. Das Seminar stellt sie gerade für die oft in der Güteverhandlung anzutreffende Situation auf, spontan auf Einwände betreffend die Entgeltkürzung reagieren zu müssen oder auch diese Einwände substantiell führen zu können.

Im Einzelnen:

  • Vergütungskürzungen und deren rechtlicher Rahmen
  • Kollision mit Mindestlohn und Pfändungsfreiheit
  • Gesonderte Klage bzw. Widerklage statt Lohnabzug
  • Verzicht auf Entgelt und solchen Vereinbarungen entgegenstehende Regelungen
  • AGB-Kontrolle bei Abzugs- und Haftungsregelungen im Arbeitsvertrag
  • Interventionsmöglichkeiten des Arbeitsnehmers neben der reinen Lohnklage
  • Krankheit, Entgeltfortzahlung und Kündigung – Die Erschütterung des Indizienbeweiswerts der AU-Bescheinigung
  • Facetten der Rechtsprechung zur Erschütterung des AU-Beweiswerts
  • Rückgabe von beschädigten Dienstwagen und Arbeitsmaterialen
  • Fragen der Arbeitnehmerhaftung und der Abzugsfähigkeit
  • Probleme bei der Abwicklung von Fahrrad-Leasingverträgen qua Entgeltumwandlung
  • Minusstundenabzug – mit und ohne Arbeitszeitkonto
  • Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen
  • Räumung und Haftung im Rahmen der Überlassung von Werkdienst- und Werkmietwohnungen
  • Wann besteht ein Zurückbehaltungsrecht?
  • v.a.m.

 

Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL ins deutsche Recht lässt trotz nahenden Ablaufs der Umsetzungsfrist auf sich warten. In welche Richtung die Bundesregierung die Umsetzung betreiben wird, ist noch nicht final absehbar. Gerechnet wird trotz politischer Diskussionen um Bürokratieabbau mit einer eher strikten Regelung. Bereits die Vorgaben der Richtlinie sind recht eng. Es wird absehbar eine umfassende Abweichung vom bisherigen Entgelttransparenzgesetz geben. Mehr Unternehmen werden den Regelungen folgen müssen bei gleichzeitig stärkeren Arbeitnehmerrechten. Im Zusammenspiel mit der jüngeren Rechtsprechung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast bei Entgeltdiskriminierung (Paarvergleich) entsteht ein umfassendes Regelungsregime zur effektiven Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen sowie der Bereinigung des Gender-Pay-Gap.

Das Seminar führt durch die zu erwartenden Regelungen in der deutschrechtlichen Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-RL und zeigt deren Vorgabeumfang auf. Gleichzeitig werden die hierdurch entstehenden Bezüge zur Rechtsprechung des 8. Senats des BAG dargestellt und erläutert, in welcher Weise mit Entgeltgleichheits- bzw. Diskriminierungsklagen zu rechnen ist.

Sollte die EU-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber noch kurzfristig um gesetzt werden Umsetzungsfrist: 07.06.2026), wird das Gesetz hier selbstverständlich behandelt!

 

Im Einzelnen:

· Das EntgelttransparenzG 2017 vor seinem Ende – Welche Regelungen werden Bestand haben?

· Die EU-Entgelttransparenz-RL vor ihrer Umsetzung

· Empfehlungen der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenz-RL“

· Gegenüberstellung des bisherigen EntgTranspG und der Richtlinienvorgabe

· Zentrale Arbeitgeberpflichten nach der Richtlinenvorgabe

· Welche Unternehmen sind in welcher Größe betroffen?

· Transparenz- und Berichtspflichten

· Der Begriff der „gleichwertigen Arbeit“

· Rechtfertigungsmöglichkeiten, Sanktionen, Haftungsrisiken

· Praktische Umsetzung im Unternehmen

· Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Entgeltdiskriminierung nach dem AGG

· Die Folgen der Paarvergleich-Entscheidung aus 2025

· Prozessuale und taktische Fragen in der gerichtlichen Durchsetzung

· U.v.a.m.

 

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel Sevilla:

Barceló Sevilla Renacimiento

Avenida Alvaro Alonso Barba 41092 Sevilla Spanien

Zimmerbuchung:

Wir haben ein Zimmerkontingent für Sie im Hotel reserviert.
Die Zimmer können bis zum 18. August 2026 abgerufen werden.
(je nach Verfügbarkeit)

Folgende Preise gelten:
Doppelzimmer zur Einzelnutzung ab 230 €
Doppelzimmer ab 255
Twin Zimmer ab 265€

Preise inklusive Frühstück

Buchbar über folgenden Link:

FACHMEDIEN

Unsere Referent*innen

Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter am Arbeitsgericht Lübeck, Einigungsstellenvorsitzender

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Er ist nach JUVE Handbuch einer der gefragtesten Einigungsstellenvorsitzenden Deutschlands, wobei sein Schwerpunkt im Bereich IT-Mitbestimmung, KI und

Teilnahmegebühren für Sevilla FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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