• Do., 10.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 11.09.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 12.09.2608:30 - 14:00 Uhr

Arbeitsrecht
Seminare&Genießen: Sevilla 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 7 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Arbeitsrecht, Bank-und Kapitalmarktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Strafrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Arbeitsrecht I 10.09.2026

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist in der anwaltlichen Praxis allein aus Zeitgründen kaum zu bewältigen. Dieses Seminar, in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der zurückliegenden 15 Monate vorgestellt werden, möchte Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.

Schwerpunkte (je nach Aktualität):

  • Gesetzliche Neuregelung
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
  • Urlaubsrecht
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Kündigungsrecht und Annahmeverzug
  • Formelles und materielles Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht und Bezugnahmeklauseln

Alle Teilnehmer erhalten Leit- und Orientierungssätze von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem vorhergehenden 15-Monats-Zeitraum sowie von ausgewählten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, erstellt von VorsRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler sowie die Folien von den vorgestellten Entscheidungen und den gesetzlichen Neuregelungen.

Arbeitsrecht II 11.09.2026

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist in der anwaltlichen Praxis allein aus Zeitgründen kaum zu bewältigen. Dieses Seminar, in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der zurückliegenden 15 Monate vorgestellt werden, möchte Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.

Schwerpunkte (je nach Aktualität):

  • Gesetzliche Neuregelung
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
  • Urlaubsrecht
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Kündigungsrecht und Annahmeverzug
  • Formelles und materielles Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht und Bezugnahmeklauseln

Alle Teilnehmer erhalten Leit- und Orientierungssätze von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem vorhergehenden 15-Monats-Zeitraum sowie von ausgewählten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, erstellt von VorsRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler sowie die Folien von den vorgestellten Entscheidungen und den gesetzlichen Neuregelungen.

Arbeitsrecht III 12.09.2026

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht ist vor allem Richterrecht und wird überwiegend von der Rechtsprechung des BAG sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union geprägt. Diese – und die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte – ständig zu verfolgen und durchzuarbeiten, ist in der anwaltlichen Praxis allein aus Zeitgründen kaum zu bewältigen. Dieses Seminar, in dem die wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der zurückliegenden 15 Monate vorgestellt werden, möchte Ihnen Zeit und Arbeit abnehmen und Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung bringen.

Schwerpunkte (je nach Aktualität):

  • Gesetzliche Neuregelung
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Diskriminierungsschutz
  • Entgeltrecht, insbesondere Mindestlohn und Überstundenvergütung
  • Urlaubsrecht
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Kündigungsrecht und Annahmeverzug
  • Formelles und materielles Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifrecht und Bezugnahmeklauseln

Alle Teilnehmer erhalten Leit- und Orientierungssätze von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem vorhergehenden 15-Monats-Zeitraum sowie von ausgewählten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, erstellt von VorsRiBAG a.D. Prof. Klaus Bepler sowie die Folien von den vorgestellten Entscheidungen und den gesetzlichen Neuregelungen.

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel Sevilla:

Barceló Sevilla Renacimiento

Avenida Alvaro Alonso Barba 41092 Sevilla Spanien

Zimmerbuchung:

Wir haben ein Zimmerkontingent für Sie im Hotel reserviert.
Die Zimmer können bis zum 08. Juli 2026 abgerufen werden.

Folgende Preise gelten:
Doppelzimmer zur Einzelnutzung ab 230 €
Doppelzimmer ab 255
Twin Zimmer ab 265€

Preise inklusive Frühstück

Buchbar über folgenden Link:

FACHMEDIEN LINK 

Unsere Referent*innen

Prof. Dr. Martina  Ahrendt
Referentin

Prof. Dr. Martina Ahrendt

Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt (5. Senat), Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

…hat an der Universität Bonn und der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, zunächst in Potsdam, später am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der MLU bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. 1995 wurde sie an der MLU

Prof. Dr. Ulrich Koch
Referent

Prof. Dr. Ulrich Koch

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht (2. Senat) a.D., Erfurt

Teilnahmegebühren für Sevilla FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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