• Do., 22.10.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Fr., 23.10.2608:30 - 14:00 Uhr
  • Sa., 24.10.2608:30 - 14:00 Uhr

Familienrecht
Seminare&Genießen: Mallorca – Oktober 2026

Fortbildungsseminare gem. § 15 FAO: 6 Fachgebiete stehen Ihnen zur Wahl: Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

(Nähere Informationen zu den Inhalten, erhalten Sie bei den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen.)

Themen

Familienrecht I, 22.10.2026: Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Familienrecht

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

Unterhalt: Neue Grundsatzentscheidung des BGH vom 15.4.2026 zum Kindesunterhalt – Entlastung des Barunterhaltspflichtigen bei erweiterter Mitbetreuung, Barunterhaltspflicht auch des Hauptbetreuenden? Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt -; gesetzliche Vertretung im Kindesunterhaltsverfahren; Selbstbehalt beim Elternunterhalt, Bezüge zum Sozialrecht

Neues Abstammungsrecht nach Anordnung des BVerfG und darüber hinausgehende Gesetzesänderungen; gesetzliche Neuregelung der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung; neue Rechtsprechung des BGH zur gesetzlichen Vertretung im Abstammungsverfahren; wichtige Entwicklungen im Kindschaftsrecht;

Weitere Schwerpunktthemen: Familienheim im Zugewinnausgleich, Wirksamkeits-/ Ausübungskontrolle bei Eheverträgen; Gesetzesänderung im Versorgungsausgleich: vergessene Anrechte und Rechtskraft; Aktuelles und Wissenswertes zum Verfahrensrecht; sonstige aktuelle Entwicklungen

Familienrecht II, 23.10.2026: Aktuelles nationales sowie internationales Kindschaftsrecht einschließlich Kindesentführungen

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

In dem ersten Teil werden unter Berücksichtigung der (derzeitigen) nationalen Normen der §§ 1626ff. BGB die Probleme der anwaltlichen Herangehensweise in den sehr unterschiedlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren insbesondere zur elterlichen Sorge und Umgang sowie in den Abänderungsverfahren angesprochen.

Berücksichtigung findet die einschlägige Rechtsprechung zur großen Kindeswohlprüfung und die verfahrensrechtlichen Vorgaben in §§ 151ff.  FamFG einschließlich derjenigen bei notwendigen e.A.-Verfahren.

Das Coaching der Mandanten insbesondere in hochstrittigen Trennungskonflikten im außergerichtlichen Vorfeld wie das Fertigen von klaren/gegliederten Schriftsätzen und die Begleitung/Anleitung der Mandanten in den Anhörungen wird zu erörtern sein.

Ein Ausblick auf den derzeitigen Stand der Reformbemühungen des BMJV wird diesen Teil abrunden.

In einem zweiten Teil wird der Schwerpunkt auf dem internationalen Kindschafts- und Kindesentführungsrecht liegen, nachdem dieses nunmehr innereuropäisch verfahrensrechtlich hinsichtlich der Fragen der internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung im Bereich der elterlichen Verantwortung durch die Brüssel IIb-VO normiert ist.

Das materiell-rechtlich anwendbare Haager Kinderschutzüberkommen (KSÜ) wie auch das internationale Kindschaftsrecht und Kindesentführungsrecht mit Drittstaatenbezug wird ebenfalls Gegenstand dieses Vortrages sein.

Familienrecht III, 24.10.2026: Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen aus anwaltlicher Sicht – was geht, was geht nicht – insbesondere auch mit Auslandsbezug?

geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Familienrecht

In diesem Vortrag werden die ehelichen Vereinbarungen vor Eheschließung, während laufender Ehe, im Rahmen einer (möglichen) Trennung von Eheleuten bzw. im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren angesprochen; dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Ehegattenunterhalt und unter Berücksichtigung der gesetzlich möglichen deutschen Güterstände sowie deren Modifizierung.  Auch dem Bedürfnis der Beteiligten, ggfls. Absprachen hinsichtlich gemeinsamer Kinder sowohl unterhaltsrechtlich als auch im Hinblick auf deren Betreuung zu treffen wie auch Regelungen zu dem im Falle einer Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich vertraglich aufzunehmen wird Gegenstand des Vortrages sein. Dabei werden die Wahrung von Formvorschriften und die nach der Rechtsprechung des BGH und BVerG aufgestellten Kriterien zur Inhalts- und Ausübungskontrolle zu berücksichtigen sein.

Soweit es um Vereinbarungen mit grenzüberschreitendem Bezug geht wird der Vortrag einen Überblick über die Möglichkeiten von Gerichtsstandsvereinbarungen und Rechtswahlmöglichkeiten unter Bezug auf die einschlägigen EU-Verordnungen (Rom III-VO,  EuUntVO nebst HUP, EuGüVO (einschließlich der Abgrenzung sog „Altehen“ zu „Neuehen“ im Güterrecht), geben. Insbesondere im Hinblick auf Fälle mit Bezug zu Drittstaaten bzw. Staaten, die nicht an die Rom III-VO bzw. EuGüVO gebunden sind, werden die Schwierigkeiten der anwaltlichen Herangehensweise beleuchtet unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Anerkennungsprobleme solcher Verträge im Ausland.

Geplantes Tagungshotel:

Tagungshotel für die Fachgebiete im Oktober 2026

 

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Familienrecht

Versicherungsrecht/ Verkehrsrecht/ Medizinrecht

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Erbrecht
Leonardo Boutique Hotel Mietrecht

Unsere Referent*innen

Prof. Dr. Frank Klinkhammer
Referent

Prof. Dr. Frank Klinkhammer

Richter am Bundesgerichtshof a.D.

… war von 1997 bis 2025 in Familiensachen tätig, zunächst beim Amtsgericht Moers, später beim Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er auch mit der Betreuung der Düsseldorfer Tabelle befasst war. Nach seiner Wahl zum Bundesrichter war er von 2008 bis 2025 Mitglied des für das Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Von

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens
Referentin

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Potsdam/Berlin und Vorsitzende des Ausschusses Familien- und Erbrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Fellow der IAFL (International Academy of Family Lawyers)

Teilnahmegebühren für Mallorca FAO-Seminare (Präsenz):

15 Zeitstunden

790 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

10 Zeitstunden

620 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

5 Zeitstunden

370 €

zzgl. jeweilige landeseigene USt.

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im In- und Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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