In Berlin sind seit Inkrafttreten der Neuregelungen Tausende von Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen anhängig geworden und viele davon bereits rechtskräftig abgeschlossen. Eine Vielzahl dieser Verfahren wurde von den Referenten bearbeitet. So erfahren Sie aus erster Hand, wie die Strafverfolger/-innen die Anklagen in diesen aufbauen und mit Hilfe von Sachverständigen substantiieren. Dabei gewinnen digitale Fahrzeugdaten aus dem Tatfahrzeug unmittelbar („EDR“, Fehlermeldungen) oder sonstigen externen Quellen (“GPS“) eine immer größere Bedeutung.
Was sind die Schwerpunkte?
- Was sind Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB
- Begriffsdefinitionen
- Erheblichkeitsschwelle: Länge der „nicht unerheblichen Wegstrecke“ zu den Rennalternativen
- „wettkampfartiges“ Fahrverhalten
- Auslegung der Tatbestandsalternativen:
Ausrichtung und Durchführung eines nicht erlaubten Rennens, Teilnahme, „Raserabsicht“ beim Einzelrennen, Polizeiflucht als Kraftfahrzeugrennen, Austesten der Höchstgeschwindigkeit etc. - Rechtliche und technische Möglichkeiten des Nachweises: Fahrdaten im Kfz und bei Fahrzeugherstellern, Überwachungskameras in und außerhalb von Fahrzeugen, physikalische Grundlagen der Grenzgeschwindigkeiten (Kurvenfahrt), in-/externe GPS-Daten zur Ermittlung der Geschwindigkeit
- Datenschutz bezüglich personenbezogener digitaler Fahrdaten und Grenzen im Strafverfahren
- Möglichkeiten und Grenzen der Beschlagnahme von Kfz
- Das „stumpfe“ Schwert: Einziehung von Kraftfahrzeugen nach § 315f StGB
- Widerspruchsmöglichkeiten aus juristischer und technischer Sicht
Es werden Möglichkeiten der wirksamen Verteidigung aufgezeigt. Der Vortrag wird flankiert von einer Vielzahl von Einzelfällen und Videos aus der Praxis abgeschlossener Verfahren, um die rechtlichen, technischen Möglichkeiten zur „Raserjagd“ einerseits und Verteidigungsansätze andererseits praktisch aufzuzeigen.