Die aktuellen Reformen des VVG führen zu weitreichenden Änderungen, die die versicherungsrechtliche Praxis nachhaltig beeinflussen werden.
Im Mittelpunkt steht insbesondere das neu gestaltete Widerrufsrecht, das im Zuge jüngerer Gesetzesinitiativen und der Rechtsprechung des EuGH grundlegend überarbeitet wurde. Hervorzuheben ist dabei die Abkehr vom bisherigen „ewigen Widerrufsrecht“ hin zu zeitlich begrenzten Widerrufsfristen.
Die Fortbildung gibt einen Überblick über die zentralen Gesetzesänderungen, beleuchtet deren gesetzgeberischen Hintergrund und ordnet sie in den Kontext der aktuellen Rechtsprechung ein. Ein Themenschwerpunkt wird die Europarechtskonformität der anstehenden Neuregelungen sein. Darüber hinaus werden praxisrelevante Fragestellungen, etwa zu Übergangsregelungen und zur zukünftigen Gestaltung von Widerrufsbelehrungen, behandelt.