• Freitag, 27. Juni 2025
  • von 11:45 bis 14:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Familienrecht

Part 2:

Schwierige Unterhaltsverhältnisse insbesondere mit mehr als zwei Beteiligten

Im Einzelnen: 

Einzelfragen zum Unterhalt des minderjährigen Kindes 

• BGH v. 20.11.2024 – XII ZB 78/24 zur Nebentätigkeitsgenehmigung 

• Elementarunterhalt und Mehrbedarf 

• Das Kind in der intakten Familie 

• Wechsel des minderjährigen Kindes zum anderen Elternteil (Obhutswechsel) 

• Geschwistertrennung 

• Unterhaltsberechnung im Wechselmodell 

• Berechnung beim erweiterten Umgangsrecht 

• Verfahrensrechtliche Neuigkeiten beim Wechselmodell 

• Auskunft und Verzug beim Wechselmodell 

• Bestehender Unterhaltstitel beim Übergang zum 

Probleme bei Ehegattenunterhalt und Partnerschaft 

• Unterhaltsrechtliche Bedeutung eines Ehegatten im „Dreiecksverhältnis“ 

• Unterhaltsrechtliche Bedeutung einer Partnerschaft ohne Ehe 

• Kostenfreie Nutzung der Wohnung des Partners 

• Auskunft im unterhaltsrechtlichen Dreiecksverhältnis 

• Berechnung des Ehegattenunterhaltes bei Kinderbetreuung 

Volljährigenunterhalt 

• Anteilige Haftung beider Eltern beim Volljährigenunterhalt 

• Verfahrensanlauf bei anteiliger Haftung 

• Auskunftsansprüche beim Volljährigenunterhalt 

• Kombination von Ehegattenunterhalt und Volljährigenunterhalt

• Kombination von Ehegattenunterhalt und Volljährigenunterhalt

Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt und beim Kindesunterhalt 

Vorhandenes Vermögen und Bedürftigkeit des berechtigten Ehegatten

Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft 

Volljährigenunterhalt und Anspruch aus § 1615l BG 

BGH zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt 

 

Weitere aktuelle Rechtsprechung bis zum Seminartag

Dr. Wolfram Viefhues
Referent

Dr. Wolfram Viefhues

weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.

studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und war dort während seines Referendariats als Lehrbeauftragter tätig. 1976 wurde er zum Richter ernannt und war am LG Krefeld, am AG Krefeld, am LG Duisburg sowie am AG Wesel beschäftigt. Er war sodann von 1980 bis 2015 weiterer Aufsicht führender Richter am Amtsgericht

Dieses Seminar ist Part 2 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Familienrecht – am 27.06.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,75 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2025

  • Fr., 27.06.25
  • 08:30 - 11:15
    • Dr. Franz Thomas Roßmann
Part 3:

Top-Entscheidungen für die Familienrechtspraxis

  • Fr., 27.06.25
  • 15:00 - 17:45
    • Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Zeitplan

Part 1:

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2025

  • 08:30 - 11:15
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 2:

Schwierige Unterhaltsverhältnisse insbesondere mit mehr als zwei Beteiligten

  • 11:45 - 14:30
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Top-Entscheidungen für die Familienrechtspraxis

  • 15:00 - 17:45
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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