Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen bzw. der Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs ist nach wie vor hoch. Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast sind auch den Gerichten nicht immer bekannt. Insbesondere die Maßstäbe an das Beweismaß sind oft fehlerhaft angelegt – schon die Zeugenbefragungen verlaufen oft fehlerhaft. Tatsächlich sind die aus dem Strafprozess bekannten Kriterien an die Zeugenbefragung, aber auch an die Maßstäbe der Beweiswürdigung (Stichworte: Aussagenanalyse, Nullhypothese, Realkennzeichen usw) im Zivilprozess anzuwenden. Zivilprozessuale Besonderheiten – insbesondere auch zu den Rechtsmitteln – runden den Vortrag ab.
Gliederung:
• Eigenbedarf und materielle Voraussetzungen
• Eigenbedarf und das Bestreiten
• Eigenbedarf, Beweisaufnahme und Zeugenbefragung
• Protokollierung der Aussagen
• Beweismittelverlust und selbständiges Beweisverfahren
• Rechtsmittel und Verfahrensfehler
Tenor einer TNin: „Es war ein sehr gelungener Vortrag mit viel Input und einem erheblichen Mehrwert durch die verschiedenen Sichtweisen, die Herr Dr. Selk zur Rechtsprechung des BGH und den Instanzurteilen aufgezeigt hat. Großes Lob!“