In seinem Urteil vom 28.1.2026 – VIII ZR 228/23 – hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zur Untervermietung von Wohnraum weiterentwickelt. Mit der Entscheidung ist eine bedeutende Klarstellung für eines der Tatbestandsmerkmale der Untervermietung von Wohnraum vorgenommen und das für den Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung erforderliche „berechtigte Interesse“ genauer definiert worden.
Unter Verweis auf die historische Entwicklung der Vorschrift des § 553 BGB findet eine Auslegung der zu erfüllenden Voraussetzungen der Norm statt. Die Entscheidung gibt Anlass, die Voraussetzungen der Gebrauchsüberlassung von Wohnraum zu überprüfen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Anwendung umzusetzen.
Klärungsbedürftig ist, ob dem Bundesgerichtshof überhaupt eine klare Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB gelingt und die die Rechtsprechung zur Untervermietung frei von Widersprüchen ist.
Das Seminar nimmt eine dogmatische Einordnung des Urteils vor und erarbeitet die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis der Untervermietung, insbesondere für die Antragstellung des Mieters beim Vermieter, der Umfang des Informationsinteresses des Vermieters und Reaktionsmöglichkeiten auf ein vertragswidriges Verhalten der Parteien.
● Regelungen zur Gebrauchsüberlassung
● Voraussetzungen für die Überlassung von Wohnraum
● Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB
● Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung
● Erlaubniserteilung zur Untervermietung
● Auswirkungen der Untermiete auf das Hauptmietverhältnis
● Rechtsprechung zur Untervermietung
● Praxisvorschläge für Antrag, Prüfung und Genehmigung
● Schicksal des Untermietzuschlags
● und mehr.
Dozent
Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin e. V.
Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland
Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“ sowie des Handbuchs „Untermietung und andere Formen der Gebrauchsüberlassung“