• Dienstag, 6. Oktober 2026
  • von 13:45 bis 16:30 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu „gewinnbringenden Untervermietung“

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

In seinem Urteil vom 28.1.2026 – VIII ZR 228/23 – hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zur Untervermietung von Wohnraum weiterentwickelt. Mit der Entscheidung ist eine bedeutende Klarstellung für eines der Tatbestandsmerkmale der Untervermietung von Wohnraum vorgenommen und das für den Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung erforderliche „berechtigte Interesse“ genauer definiert worden.

Unter Verweis auf die historische Entwicklung der Vorschrift des § 553 BGB findet eine Auslegung der zu erfüllenden Voraussetzungen der Norm statt. Die Entscheidung gibt Anlass, die Voraussetzungen der Gebrauchsüberlassung von Wohnraum zu überprüfen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Anwendung umzusetzen.

Klärungsbedürftig ist, ob dem Bundesgerichtshof überhaupt eine klare Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB gelingt und die die Rechtsprechung zur Untervermietung frei von Widersprüchen ist.

Das Seminar nimmt eine dogmatische Einordnung des Urteils vor und erarbeitet die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis der Untervermietung, insbesondere für die Antragstellung des Mieters beim Vermieter, der Umfang des Informationsinteresses des Vermieters und Reaktionsmöglichkeiten auf ein vertragswidriges Verhalten der Parteien.

 

●  Regelungen zur Gebrauchsüberlassung

●  Voraussetzungen für die Überlassung von Wohnraum

●  Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB

●  Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

●  Erlaubniserteilung zur Untervermietung

●  Auswirkungen der Untermiete auf das Hauptmietverhältnis

●  Rechtsprechung zur Untervermietung

●  Praxisvorschläge für Antrag, Prüfung und Genehmigung

●  Schicksal des Untermietzuschlags

●  und mehr.

 

Dozent

Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin e. V.

Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland

Autor des Wohnraummietrechtsratgebers „Der Wohnraumvermieter“ sowie des Handbuchs „Untermietung und andere Formen der Gebrauchsüberlassung“

Dr. Carsten Brückner
Referent

Dr. Carsten Brückner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

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  • Mo., 16.03.26
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ZPO I