• Dienstag, 23. September 2025
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht

Personenschaden: Haushaltsführungsschaden

  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht

Das Potenzial des Haushaltsführungsschadens wird häufig unterschätzt. So summiert er sich etwa bei einer 40-jährigen verletzten Frau mit einem dauerhaften Ausfall im Haushalt von wöchentlich nur 10 Stunden und einer Lebenserwartung von durchschnittlich noch 43 Jahren bei einem Stundensatz von 10 EUR (netto) bereits auf 223.600 EUR. Es wird danach unterschieden, ob es sich um eigene Ansprüche des verletzten Haushaltsführers (Mann wie Frau) handelt, oder ob Hinterbliebene des getöteten Haushaltsführers Ansprüche geltend machen. Das Seminar zeigt auf, was bei Darlegung, Berechnung und Drittleistungen zu beachten ist und beschäftigt sich zugleich mit den aktuellen Entwicklungen; so hat sich etwa das OLG Saarbrücken, U. v. 20. April 2023 – 3 U 7/23 –, mit dem häufigen Einwand der VR auseinandergesetzt, dass bei einer MdE bis zu 20% der Haushaltsführungsschaden vollständig zu kompensieren sei, das LG Bremen, U. v. 1. März 2023 – 4 O 1047/22 hat sich damit beschäftigt, ob auch im hohen Alter (92 J) noch ein Haushaltsführungsschaden bestehen kann und  das LG Duisburg zeigt mit U. v. 21. Februar 2023 auf, wann sich auch bei geringfügigen Verletzungen Einschränkungen im Haushalt ergeben können. Weitere aktuelle Themen: Berechnung des Stundensatzes (z.B. OLG Düsseldorf, U. v. 27. April 2021 – 1 U 38/20 –, 12 € netto; LG Tübingen, U. v. 06.12.2022 – 5 O 183/21 – 14 €), Versorgung des nichtehelichen Lebenspartners und von Haustieren sowie der Haushaltsführungsschaden eines „Hauskindes“.

 

 

Hans-Günter Ernst
Referent

Hans-Günter Ernst

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht; vormals auch Arzthaftungssachen)

nach Studium in Erlangen und Köln, Referendariat in Köln und München. Von 1988 bis 2002 war Herr Ernst als Richter am LG und OLG Köln tätig. Von 2003 bis 2011 und seit dem 01.09.2020 als Vorsitzender, war/ist er Mitglied des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht); zwischenzeitlich, von

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Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

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Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Medizinrecht oder Verkehrsrecht:

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  • Medizinrecht
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