Chance oder Risiko?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – egal wessen Interessen sie vertreten (Geschädigte, Schädiger Haftpflichtversicherer, SVT, RVT, Sonstige Dritte)- sind beim Abfindungsvergleich gefordert: Ihr Mandant darf erwarten, von ihnen über die Vor- und Nachteile des in Rede stehenden Abfindungsvergleichs präzise informiert und belehrt zu werden, so müssen sie darauf achten, dass der Vergleich den Prozesschancen ihrer Partei entspricht und der Vergleichstext – den Interessen des Mandanten entsprechend – „wasserdicht“ gestaltet wird (BGH NJW 2002, 1048), auf Geschädigtenseite, dass dem Vergleich ggf. nur mit Vorbehaltsregelungen zugestimmt werden darf oder auch davon abgeraten werden muss. Die anwaltlichen Vertreter haben dabei die Besonderheiten der vielfältigen Ansprüche aus dem Personenschaden zu berücksichtigen, insbesondere, dass sie keinen dieser Ansprüche (z.B. den Haushaltsführungsschaden) vernachlässigen. Vorkehrungen sind weiter bezüglich von Verjährung und den oft schwierigen diversen Situationen erfolgter oder noch ausstehender Forderungsübergänge zu treffen.
Das Seminar stellt die maßgeblichen Haftungsfallen vor, bietet anhand von typischen und aktuellen Fallbeispielen Lösungsmöglichkeiten an, diskutiert prozessuale Besonderheiten und gibt auch erfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit zur Vertiefung und Ergänzung ihrer Kenntnisse.