Kinderunfall wie Geburtsschaden: Die Berechnung der Ersatzansprüche von im jungen Lebensalter Geschädigten stellt an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte höchste Ansprüche. Sie haben prognostisch oft das gesamte zukünftige Leben des Kindes/Jugendlichen aufzubereiten: Was wäre aus dem Kind ohne das schädigende Ereignis geworden? Heilbehandlungs- und Pflegekosten, Erwerbs-, Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden des Kindes bieten zahlreiche Klippen (Verjährung, Index, Prognose), beim Schmerzensgeld sind ggf. die Grenzen zu erforschen. Daneben geht es um Eltern und Verwandte als mittelbar Geschädigte. Zu beachten ist die Anrechnung (Kongruenz) der Zahlungen von Drittleistungsträgern und beim Abfindungsvergleich ist höchste Sorgfalt geboten.
Das Seminar bietet anhand von typischen und aktuellen Fallbeispielen Lösungsmöglichkeiten an, diskutiert prozessuale Besonderheiten und gibt auch erfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit zur Vertiefung und Ergänzung ihrer Kenntnisse.