Vermehrte Bedürfnisse sind vor allem bei großen Personenschäden von zentraler Bedeutung, denn es können hohe und höchste Kosten entstehen. Anhand der neuesten Rechtsprechung gibt dieses Seminar einen Überblick über aktuelle Probleme dieser wichtigen Schadensposition.
Vor allem werden folgende Fragen behandelt:
- Wann liegen vermehrte Bedürfnisse vor (materieller Schaden) und wann ist lediglich von einer immateriellen Beeinträchtigung auszugehen (die beim Schmerzensgeld zu berücksichtigen ist)?
- Gehören auch einmalige Aufwendungen zu den vermehrten Bedürfnissen?
- Muss der Schädiger dem Geschädigten die Kosten einer Begleitperson z. B. im Urlaub oder bei kulturellen Veranstaltungen bezahlen?
- Ist der Geschädigte im Interesse der Schadenminderung verpflichtet, für möglichst geringe Pflegekosten zu sorgen?
- Welche Kosten sind bei einer Unterbringung im Pflegeheim zu ersetzen und wie sind die durch die Unterbringung ersparten Aufwendungen für Wohnung und Verpflegung zu berücksichtigen?
- Welche Pflegekosten muss der Schädiger schwerstgeschädigten Kindern ersetzen, wenn die Pflege durch die Eltern erfolgt? Sind die Eltern auch anspruchsberechtigt?
- Ist für die Höhe etwaiger Pflegekosten das von der Pflegeversicherung eingeholte Gutachten maßgeblich?
- Muss der Schädiger Maßnahmen bezahlen, die der zukünftigen Verschlechterung des Zustands des Geschädigten vorbeugen (z. B. Kosten des Fitnessstudios)?
Auch der Haushaltsführungsschaden kann im Einzelfall zu den vermehrten Bedürfnissen gehören. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Seminars.