In diesem zweiten Teil des Seminars zum Erwerbsschaden (erster Teil am 20.11.2026) geht es ausschließlich aus der Sicht des Anwalts des Geschädigten um eine äußerst wichtige Fallgruppe des Erwerbsschadens. Auch wenn „an die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen … keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden“ dürfen (BGH NJW 2018, 864), lehrt doch die tägliche Praxis, dass es sich genau umgekehrt verhält. Sowohl der Schädiger als auch das Gericht stellen Anforderungen, die oft gar nicht zu erfüllen sind.
Besprochen werden sollen vor allem häufige Fehler und praktische Fragen der Umsetzbarkeit der Forderung.
Aus dem Inhalt:
- Möglichkeiten, den Erwerbsschaden geltend zu machen (Einkommensminderung, Einstellung einer Ersatzkraft, entgangene Aufträge)
- Praktische Herangehensweise anhand von Beispielen (Taxifahrer, Friseur, Rechtsanwalt …)
- Besonderheiten bei Gesellschaftern
- Nachholung der Arbeit, Wegfall des Schadens?
Alle Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript, welches auf dem neuesten Stand ist.