Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte aller Fachanwaltsrichtungen, insbesondere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und auch Steuerrecht. In materieller Hinsicht widmet sich die Veranstaltung primär der Besteuerung von Personengesellschaft, sekundär aber auch der von Kapitalgesellschaften. Angesprochen sind damit die Regeln des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts, die die Besteuerung der vorgenannten Rechtsformen bzw. ihrer Gesellschafter und Anteilseigner regeln. Dabei geht es im Kern um die Besteuerung der laufenden Gewinne bzw. Gewinnanteile, thematisiert wird aber auch die Situation der Gründung, des Gesellschafterwechsels bzw. der Beendigung der Gesellschaft. Schließlich werden auch verfahrensrechtliche Besonderheiten angesprochen, die etwa für die Einspruchs- bzw. Klageerhebung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Personengesellschaften wird Ihnen, Herr Dr. Björn Kahler, Richter am Finanzgericht und langjähriger Dozent steuerrechtliche Seminare für Fachanwälte und Steuerberater, sowohl die besondere Relevanz der Abgrenzung einer gewerblichen Personengesellschaften von einer Freiberufler- oder auch vermögensverwaltenden Gesellschaft näher bringen (inklusive Abfärbungs-/Infektionsregel und der aktuellen Gesetzgebung sowie Rechtsprechung dazu). Daneben wird er eingehen auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. umgekehrt (einschl. Beispiel zur Erstellung einer Sonderbilanz sowie einer Ergänzungsbilanz).
Im Themenblock zu den Kapitalgesellschaften werden neben den Grundlagen des Körperschaftsteuerrechts auch sog. offene und verdeckte Gewinnausschüttungen und Organschaften dargestellt. Schließlich rundet ein Rechtsformvergleich mit Überlegungen für Gestaltungen, etwa in Holding-Strukturen, das Seminar ab.