Das LIVE ONLINE Seminar behandelt die neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus den ca. letzten zwei Jahren.
Die wesentlichen Themen, abhängig vom Veröffentlichungsdatum:
Personengesellschaftsrecht, u.a.
• Analoge Anwendung des § 179a auf die Personengesellschaft?
• Rückständige Einlage
• Stimmverbote bei der GbR
• Umfang der Haftung des Gesellschafters in der Insolvenz
• Haftung des geschäftsführenden Kommanditisten
• Kündigung durch Privatgläubiger
• Neuausrichtung der Prospekthaftung im weiteren Sinn
• Auskunftsersuchen des Gesellschafters
GmbH-Recht, u.a.
• Gesellschafterliste, Unterlassungsanspruch gegen Mitgesellschafter
• Anspruch auf Beschlussfassung bei sittenwidriger Herbeiführung einer Satzungsänderung
• Abberufung des Geschäftsführers und § 15 Abs. 1 HGB, Gesamtvermögensgeschäft, Missbrauch der Vertretungsmacht
• Die Reichweite des § 46 Nr. 8 GmbHG
• actio pro socio
• Ausschlussklage bei der GmbH
• Kaduzierung und verjährter Einlageanspruch
• Insolvenzreife: Zahlungsunfähigkeit und Liquiditätsstatus
• Prozessstandschaft bei § 64 GmbHG
Aktienrecht, u.a.
• Satzungsdurchbrechung
• Stimmverbot des Mehrheitsaktionärs – Geltendmachung von Ersatzansprüchen
• Reichweite der Vertretungsbefugnis des besonderen Vertreters
• Bestellung des Vorstands der Mutter-AG als Geschäftsführer der Tochter-GmbH
• Bezugsrechtsausschluss, Bekanntmachung des Vorstandsberichts
• Bezugsrechtsausschluss, Inhalt des Vorstandsberichts
• Maßgeblichkeit des Börsenwerts
• Ergänzung des Aufsichtsrats entsprechend § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG bei dauerhaft boykottierendem Aufsichtsratsmitglieds
Registerrecht
• Statischer oder dynamischer Verweis bei Inhabilitätsgründen?
• Eintragung des Unternehmensvertrags im Register der Obergesellschaft?
• Vereinigung von Sparkassen – Eintragung ins Handelsregister
Insolvenz, Auflösung und Liquidation
• Keine Fortsetzung nach Ablehnung der Verfahrenseröffnung
• Eintragung des Liquidators
• Löschung der GmbH, Abwicklungsmaßnahmen ohne Vermögensbezug
Sonstiges
• Sonderbeiträge des Bürgermeisters
• Interprofessionelle Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
(Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklung bleiben vorbehalten!)