Bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen tauchen in der Praxis nicht selten Hindernisse auf, die mit den Begriffen Verwirkung, Präklusion und Doppelverwertungsverbot verbunden sind. Das Seminar erläutert hier die bestehenden rechtlichen Grundlagen und gibt praxisgerechte Hinweise für die Behandlung in der anwaltlichen Beratung und die Vorgehensweise in gerichtlichen Verfahren.
Im Einzelnen:
• „Verwirkung“ eines bestehenden Unterhaltsanspruchs
– § 1579 BGB beim Ehegattenunterhalt
– § 1611 BGB beim Verwandtenunterhalt
– Verwirkung bei § 1615l BGB?
• Verwirkung von Unterhaltsrückständen
• Eckpunkte bei der Abänderung von gerichtlichen Unterhaltstiteln
• Präklusion in Verfahren zur Abänderung von gerichtlichen Unterhaltstiteln (die „Präklusionsfalle“ im Unterhaltsrecht)
• Vergleichbare Überlegungen bei Unterhaltsvereinbarungen
• Doppelverwertungsverbot als Durchsetzungssperre beim Unterhalt
• BGH zum Wohnvorteil und Nutzungsentschädigung
• Aktuelle praxisrelevante Entscheidungen