Update: Im Seminar wird auf das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfänglich eingegangen, dem der Bundesrat am 21.03.2025 jüngst seine Zustimmung erteilt hat.
Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Wert nicht stimmt. Insoweit ist leider zu beobachten, dass sehr viele familiengerichtliche Wertfestsetzungen unzutreffend sind, so dass sich der Anwalt mit der Verfahrensbeschwerde „wehren“ muss. Das Seminar erläutert die Wertfestsetzungsverfahren nach § 55 FamGKG und nach § 33 RVG. Darüber hinaus werden die Wertvorschriften der §§ 33 bis 52 FamGKG erläutert und es wird insbesondere auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen. Darüber hinaus wird auf die neuen Verfahrenswerte, die mit dem KostBRÄG 2025 eingeführt werden, hingewiesen sowie auf Fragen des Übergangsrechts nach dem FamGKG.
Behandelt werden insbesondere
– das Wertfestsetzungsverfahren nach § 55 FamGKG.
– das Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG
– Grundzüge der Wertfestsetzung nach den §§ 33 bis 42 FamGKG, insbesondere
-Verfahrenswertfestsetzung bei Stufenanträgen
-Antrag- und Widerantrag
-Einstweilige Anordnungen
-Fälle des Auffangwerts
– Die besonderen Wertvorschriften, insbesondere
-Gewaltschutzsachen
-Kindschaftssachen
-Unterhalt
-Zugewinn
– Ausblick auf das KostBRÄG 2025