Minderjährige können in vielfältiger Weise an gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen beteiligt sein. Gerade bei einer frühzeitigen Nachfolgeplanung in Familiengesellschaften werden vielfach Gesellschaftsbeteiligungen auf Minderjährige übertragen, um erb- und steuerrechtliche Privilegierungen und Freibeträge zu nutzen. Regelmäßig bedarf es zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen der familiengerichtlichen Genehmigung. Soweit auch die Eltern an der Maßnahme beteiligt sind, ist typischerweise ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Das Seminar widmet sich eine großen Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen unter Beteiligung von Minderjährigen, beginnend mit der Gründung, über Anteilsübertragungen, Kapital- und Umwandungsmaßnahmen bis hin zur erbrechtlichen Nachfolge unter Einschluss genehmigungsfreier Maßnahmen.
Gliederung:
– Einleitung und Grundlagen
– Gesellschaftsgründung
– Anteilsübertragung
– Kapitalmaßnahmen
– Umwandlung
– Gesamtvermögensübertragung
– Erbrechtliche Nachfolge
– Beendigung der Mitgliedschaft
– Beschränkte dingliche Rechte
– Genehmigungsfreie Maßnahmen