Die Fortbildungsveranstaltung geht umfassend auf das gesamte Unterhaltsrecht ein und behandelt neue Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch wird der aktuelle Stand zur Unterhaltsreform berücksichtigt. Dabei wird insbesondere die anwaltliche Perspektive zugrunde gelegt und die verfahrensrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen (z.B. Beweislast) problematisiert.
Folgende Themen sind u.a. geplant:
1. Teil: Unterhalt
· Stand der Reform
· Düsseldorfer Tabelle 2026
· Asymmetrisches und paritätisches Wechselmodell
· Unterhalt beim asymmetrischen Wechselmodell, OLG Düsseldorf FamRZ 2025, 1711 (Rechtsbeschwerde zum BGH)
· Gefahr von zweckentfremdeter Verwendung von KU
· Diskrepanzen der Leistungsfähigkeit beim KU
· Fiktive Einkünfte BGH NZFam 2025, 334
· KU – erhöhter Betreuungsanteil (OLG Bamberg FuR 2025, 154)
· Getrenntleben
· Aktuelles zu Befristung und Begrenzung, § 1578b BGB
· Bewertung eines Firmenfahrzeugs
· Erwerbspflicht beim Wechselmodell
· Sekundäre AV OLG München FamRZ 2025, 503
· Verfestigte Lebensgemeinschaft – sekundäre Darlegungs- und Beweislast
2. Teil: Verfahrensrecht
· Widerruf eines Anerkenntnisses
· Abänderung von Unterhaltstiteln
· KU im Verbund
· Beschwerde
- Taktische Erwägungen
- Antragstellung
- Einlegung der Beschwerde – Probleme mit beA
- Begründung der Beschwerde, § 528 ZPO
- Fristverlängerungsanträge
- Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit
- Aufhebung erstinstanzlicher Entscheidungen, § 538 ZPO
- Präklusion von Vortrag, § 115 FamFG
- Anschlussbeschwerde
Änderungen aus Gründen der Aktualität bleiben vorbehalten.